Gehb: Ex-Justizministerin unfähig, Urteil zu lesen
Archivmeldung vom 17.09.2007
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Freigeschaltet durch Jens BrehlZu den heutigen Äußerungen der ehemaligen Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger (Flugzeug-Abschüsse/Interview Bundesverteidigungsminister) erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Jürgen Gehb MdB: Als Rechtspolitikerin hat sich die ehemalige Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger völlig disqualifiziert, da sie zum wiederholten Male die falsche Behauptung verbreitet, das Bundesverfassungsgericht habe einen Abschuss verboten.
Wer als verantwortliche FDP-Rechtspolitikerin die Bürger so täuscht, weil man unfähig ist oder gar wissentlich falsch ein Urteil liest, sollte sich aus der Rechtspolitik verabschieden.
Das Bundesverfassungsgericht hat am 15.02.2006 die vom Gesetzgeber ex ante eingeräumte Erlaubnis für nichtig erklärt, aber damit nicht einen Abschuss verboten! Eine ex post Betrachtung unter politischen und strafrechtlichen Gesichtspunkten ist bewusst offen gelassen worden (Randnummer 130: "Dabei ist hier nicht zu entscheiden, wie ein gleichwohl vorgenommener Abschuss und eine auf ihn bezogene Anordnung strafrechtlich zu beurteilen wären").
Nach dieser Entscheidung kann allerdings nicht mehr die Gewissensnot von Kampfpiloten, Polizisten oder Ministern vorab durch einen einfach-gesetzlichen Erlaubnistatbestand minimiert werden. In dramatischen Situationen werden sie verantwortlich entscheiden müssen und sich anschließend rechtfertigen müssen (Straflosigkeit bei "übergesetzlichen Notstand"). Geradezu abwegig ist in diesem Zusammenhang, von Mord zu reden. Ungeachtet der juristischen Unhaltbarkeit eines solchen Vorwurfs werden mit solchen Äußerungen die Grenzen der politischen Auseinandersetzung in unerträglicher Weise überschritten.
Quelle: Pressemitteilung CDU/CSU