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Wahlrechtsausschluss von wohnungslosen Menschen bei Kommunalwahlen aufheben

Archivmeldung vom 21.07.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.07.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Obdachlos: In Deutschland fehlt es an Sozialimmobilien. Bild: flickr.com, pazca
Obdachlos: In Deutschland fehlt es an Sozialimmobilien. Bild: flickr.com, pazca

Das Deutsche Institut für Menschenrechte kritisiert den Wahlrechtsausschluss von wohnungslosen Menschen ohne feste Meldeadresse im Kommunalwahlrecht einiger Bundesländer. "Die Landesgesetzgeber in Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Sachsen und im Saarland sollten wohnungslosen Menschen nicht nur bei Landtagswahlen, sondern auch bei Kommunalwahlen das Wahlrecht gewähren", erklärt das Institut anlässlich der Veröffentlichung der Analyse "Wahlrecht von wohnungslosen Menschen".

Wohnungslose Menschen, besonders jene, die ohne Meldeadresse auf der Straße leben, haben das Recht zu wählen und gewählt zu werden, wie alle anderen Menschen auch", so das Institut weiter.

Die explorative Analyse legt die rechtlichen, organisatorischen und politische Bedingungen der Wahlrechtsnutzung durch wohnungslose Menschen dar. Sie möchte Politik, Gesellschaft und Wissenschaft dazu anregen, sich mit diesem bisher kaum untersuchten Thema stärker zu beschäftigen.

Viele Wohnungslose, auch jene, die auf der Straße leben, halten sich für lange Zeit in ihren Gemeinden auf, haben dort ihre Netzwerke und ihren Lebensschwerpunkt, sind lokal verwurzelt und fester Bestandteil des kommunalen Lebens.

Wahlregistrierung erleichtern und wohnungslose Menschen über Wahlen informieren

Die Analyse fordert eine zuverlässige Registrierung von wohnungslosen Menschen im Wähler_innenverzeichnis. Vor allem müsse wohnungslosen Menschen ohne Meldeadresse die Beantragung auf Aufnahme ins Wähler_innenverzeichnis rechtlich wie praktisch erleichtert werden. Hier seien sowohl die Landesgesetzgeber als auch die Gemeindewahlämter gefragt.

Um die Registrierung zur Wahl und die Wahlrechtsnutzung zu befördern, empfiehlt die Analyse über die gesetzlich vorgeschriebenen Bekanntmachungspflichten hinaus Wahlinformationen gezielt für Wohnungslose zu erstellen und ihnen zugänglich zu machen. Die amtlichen Bemühungen könnten durch freie gemeinnützige Träger der Wohnungslosenhilfe und private Initiativen unterstützt oder ergänzt werden.

Wohnungslosigkeit überwinden

Die Analyse empfiehlt den politischen Parteien, die Anliegen wohnungsloser Menschen aufzugreifen und dies den Betroffenen auch glaubwürdig zu vermitteln. "Erst wenn die vielfältigen, prekären Wohn- und Lebensbedingungen von wohnungslosen Menschen in den wahlpolitischen Diskurs Eingang finden und Bestandteil der Verantwortlichkeit und Rechenschaftspflicht des Staates werden, gewinnt die Wahlrechtsnutzung auch für die Betroffenen unmittelbar an Bedeutung", betont das Institut.

Ernsthafte Bemühungen, die politische Beteiligung der Betroffenen zu fördern, müssten letztlich darauf ausgerichtet sein, Wohnungslosigkeit zu vermeiden und zu überwinden.

Quelle: Deutsches Institut für Menschenrechte (ots)

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