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Landtagswahlrecht und Corona: Kleinparteien nicht von Demokratie ausschließen

Archivmeldung vom 21.04.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.04.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Landtag von Baden-Württemberg
Landtag von Baden-Württemberg

Foto: Olaf Kosinsky
Lizenz: CC BY-SA 3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Im Frühjahr 2021 finden in Baden-Württemberg Landtagswahlen statt. Schon jetzt müssen Parteien sich darauf vorbereiten und z. B. Kandidaten aufstellen. Wegen der Corona-Pandemie ist dies aktuell nicht möglich - ein Problem vor allem für kleine Parteien, die aktuell mit der Sammlung von über 10.000 Unterschriften beginnen müssten. Die Piratenpartei schlägt deshalb Anpassungen im Landtagswahlrecht vor, um einen sicheren und fairen Ablauf der Wahl zu gewährleisten.

Der Landesverband Rheinland-Pfalz der Piratenpartei steht vor derselben Problematik und hat in einem offenen Brief an die Landesregierung ähnliche Vorschläge unterbreitet. [1] Das Ministerium für Inneres des Landes Nordrhein-Westfalen informiert, dass es sowohl den verkürzten zeitlichen Rahmen für Aufstellungsversammlungen als auch das Sammeln der Unterstützungsunterschriften für zumutbar hält. [2]

"Um in ganz Baden-Württemberg wählbar zu sein bräuchten wir 70 Kandidaten, für jeden dieser 70 Kandidaten muss vor Ort eine Aufstellungsversammlung abgehalten werden. Zur Zeit sind jedoch Versammlungen durch die Landesregierung untersagt. Wir haben bereits die ersten Versammlungen wieder absagen müssen", kommentiert Borys Sobieski, Landesvorsitzender. "Im Bundestag arbeitet man daran, Mitgliederversammlungen auch digital abhalten zu dürfen, inwiefern das für Aufstellungsversammlungen möglich ist, insbesondere bei den geheimen Wahlen der Kandidaten, ist fraglich."

Das Wahlrecht in Baden-Württemberg sieht ebenfalls vor, dass Kandidaten je 150 Unterstützungsunterschriften im Wahlkreis aufbringen müssen, dies gilt jedoch nur für nicht im Landtag vertretene Parteien.

"Diese Regelung macht es uns und anderen kleinen Parteien nahezu unmöglich, an der Wahl teilzunehmen, wenn die Corona-Pandemie weiter anhält. Eine persönliche Sammlung von über 10.000 Unterschriften ist aktuell undenkbar und wäre auch in den nächsten Monaten absolut verantwortungslos. Selbst wenn sich die Lage über den Sommer verbessern sollte, wäre die verfügbare Zeit deutlich verkürzt und das Sammeln erschwert: Auch ohne Kontaktverbot wird sich wohl kaum jemand auf der Straße zu einer Unterschrift überreden lassen", so Sobieski weiter.

Um eine faire Wahl zu gewährleisten, schlägt die Piratenpartei vor, die Sammlung von Unterschriften auszusetzen und nicht zur Bedingung für die Wahlzulassung zu machen. Aufstellungsversammlungen könnten dann später im Jahr unter verschärften Hygienebedingungen stattfinden, ohne dass danach noch eine zeit- und kontaktintensive Sammlung notwendig ist. Für eine digitale Sammlung der Unterschriften sieht der Landesverband Baden-Württemberg aktuell keinen Weg, der nicht mit erheblichem Mehraufwand für die Unterzeichner verbunden ist oder die Rechtmäßigkeit der Unterschriften sicherstellen kann.

"Wir haben bereits Kontakt zur Landeswahlleiterin aufgenommen. Leider war die Antwort dürftig, die gesetzlichen Bestimmungen scheinen keinerlei Vorkehrungen für solch einen Fall vorzusehen", ergänzt Sobieski weiter. "Niemand kann wissen, wie lange die Corona-Pandemie noch andauern wird, daher halte ich es für den sinnvollsten Weg, die Unterstützungsunterschriften gänzlich abzuschaffen. Die Landesregierung ist nun am Zug, durch eine Anpassung des Wahlrechts die Teilhabe an der Demokratie sicherzustellen."

Fußnoten

[1] http://ots.de/s2Oyhg

[2] http://ots.de/93sw0f

Quelle: Piratenpartei Deutschland (ots)

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