Bundesagentur erwägt Verfassungsklage gegen Bundesregierung wegen Aussteuerungsbetrag
Archivmeldung vom 23.01.2006
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDie Bundesagentur für Arbeit (BA) erwägt nach eigenen Angaben eine Klage gegen die Bundesregierung wegen des so genannten Aussteuerungsbetrags. "Dieser Aussteuerungsbetrag ist verfassungsrechtlich extrem fragwürdig", sagte der alternierende Vorsitzende des BA-Verwaltungsrats, Peter Clever, der "Rheinischen Post".
"Wir erwägen eine Musterklage bis zum
Verfassungsgericht." Seit Anfang 2005 fordere die BA für jeden neuen
Langzeitarbeitslosen, der vom Arbeitslosengeld I ins Arbeitslosengeld
II wechsele, rund 10.000 Euro ein, sagte Clever weiter. Insgesamt
seien dies etwa fünf Milliarden Euro im ersten Jahr. Clever: "Wir
brauchen keine Strafzahlung." Klagen könne laut Clever beispielsweise
ein Arbeitgeber gegen die Zweckentfremdung seiner entrichteten
Beiträge. Clever ist Hauptberuflich in der Hauptgeschäftsführung des
Arbeitgeberverbands BDA tätig.
Quelle: Pressemitteilung Rheinische Post