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Gysi (Linke) zu ESM: Wahlrecht der Bürger eingeschränkt

Archivmeldung vom 02.07.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 02.07.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Gregor Gysi Bild: Gregor Gysi
Gregor Gysi Bild: Gregor Gysi

Linken-Fraktionschef Gregor Gysi warnte vor einer Beschneidung der Rechte der Bürger durch den vom Bundestag beschlossenen ESM-Vertrag: "Der Vertrag schränkt die Handlungsfähigkeit des Bundestages ein. Wenn ich die Rechte des Bundestages einschränke, schränke ich auch das Wahlrecht der Bürgerinnen und Bürger ein", so Gysi im PHOENIX-Interview. Dies müsse vom Bundesverfassungsgericht geprüft werden.

Gysi zeigte sich hoffnungsvoll, dass die Beschlüsse zum ESM nicht unmittelbar wirksam würden. "Spannend wird, ob das Bundesverfassungsgericht mit dem Bundespräsidenten Übereinstimmung herstellt und sagt, bevor über die Organklage und die Verfassungsbeschwerden nicht entschieden ist, solange werde auch nicht unterschrieben." Sollten sie sich nicht verständigen, dann müsste das Bundesverfassungsgericht eine einstweilige Anordnung erlassen, dass beide Verträge nicht unterschrieben werden dürften, so Gysi bei PHOENIX.

Quelle: PHOENIX (ots)

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