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Hessens FDP-Justizminister wirft Göring-Eckardt Missbrauch des Verfassungsgerichts vor

Archivmeldung vom 12.09.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.09.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Jörg-Uwe Hahn Bild: fdp-hessen.de
Jörg-Uwe Hahn Bild: fdp-hessen.de

Mit scharfer Kritik hat der hessische Justizminister Jörg-Uwe Hahn darauf reagiert, dass die Grünen-Spitzenkandidatin für die Bundestagswahl, Katrin Göring-Eckardt, wegen der massenhaften Erfassung von Handydaten bei einer Demonstration 2011 in Dresden nun auch Verfassungsbeschwerde eingelegt hat. "Die Verzweiflung der Grünen ist offenbar so groß, dass sie im Wahlkampf nicht einmal davor zurückschrecken, das höchste deutsche Gericht für ihre Wahlkampfzwecke missbrauchen zu wollen", sagte das FDP-Präsidiumsmitglied "Handelsblatt-Online". Für eine "schnelle Schlagzeile überflüssigerweise" das Bundesverfassungsgericht anzurufen, sei "äußerst grenzwertig". "Frau Göring-Eckardt geht es nur um bloße Selbstinszenierung."

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe bestätigte am Mittwoch den Eingang der Beschwerde. Göring-Eckardt begründete ihren Schritt damit, dass sie stellvertretend für viele, die erfasst worden seien, klären lassen wolle, ob die massenhafte Abfrage und Auswertung der Daten Unverdächtiger gegen Grundrechte verstoße und unverhältnismäßig sei.

Die sächsischen Behörden hatten im Februar 2011 nach Protesten gegen Neonazis in Dresden bei mehreren Funkzellen-Abfragen Handydaten erfasst und gespeichert. Das Vorgehen hatte als "Handygate" für Schlagzeilen gesorgt. In Karlsruhe liegt dazu bereits eine Verfassungsbeschwerde zweier sächsischer Linke-Politiker vor. Hahn bezeichnete die Verfassungsbeschwerde der Grünen-Politikerin vor diesem Hintergrund als überflüssig. "Frau Göring-Eckardt spielt sich hier ungefragt und unaufgefordert als Vertreterin "für viele" auf. Dabei haben einige Betroffene schon längst Verfassungsbeschwerde eingelegt", sagte der FDP-Politiker. Ihre Aktion verfolge damit nicht den von ihr vorgegebenen Zweck, das Handeln der sächsischen Behörden zu überprüfen, sondern diene nur "persönlicher Profilierung".

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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