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BUND und Greenpeace lehnen 17. Novelle des Atomgesetzes ab: Gesetzgeber darf Gerichte nicht entmachten

Archivmeldung vom 08.12.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.12.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
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Bild: Rike / pixelio.de

Das Bundesumweltministerium hat den Entwurf eines 17. Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes (AtG) vorgelegt, das die Klagerechte von Bürgerinnen und Bürgern und die Stellung der Gerichte stark beschneidet. Dies unterstreicht ein Rechtsgutachten im Auftrag von Greenpeace und des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND). Beide Organisationen fordern, die Novelle ersatzlos zu streichen.

Olaf Bandt, BUND-Vorsitzender: "Dieser Gesetzentwurf ist ein Schlag ins Gesicht der Anwohnenden. Zwei deutsche Zwischenlager haben bereits seit 2013 nach Gerichtsurteilen keine Betriebsgenehmigung mehr. Dennoch werden sie auf behördliche Anordnung weiter betrieben. Der Gesetzgeber würde sich durch dieses neue Gesetz lästigen Klagen Anwohnender entziehen, die größtmögliche Vorsorge erwirken wollen. Gleichzeitig kratzt der Gesetzentwurf an der Glaubwürdigkeit des Standortauswahlverfahrens für ein Atommülllager. Denn während hier Transparenz und Öffentlichkeitsbeteiligung propagiert werden, werden da Rechte von Bürgerinnen und Bürgern beschnitten."

Heinz Smital, Greenpeace-Atomexperte: "Der vorliegende Gesetzentwurf hebelt die Rechte von Bürgern, Bürgerinnen und Umweltschutzorganisationen aus. Damit will die Behörde künftig Gerichtsentscheidungen umgehen, die ihr Versagen bei der Sicherung von Atomanlagen offenbaren. So weigert sich der Bund seit den Terrorangriffen 2001, den möglichen Absturz großer Verkehrsflugzeuge auf Atomkraftwerke in die Planungen mit einzubeziehen und den Betreibern entsprechende Auflagen zur zusätzlichen Sicherung der Anlagen vorzuschreiben. Stattdessen soll nun mit einer Gesetzesänderung der jahrelange fahrlässige Umgang mit neuen Bedrohungslagen nachträglich legalisiert werden."

Der Gesetzentwurf formuliert einen sogenannten Funktionsvorbehalt, der die Spielräume der Behörden beziehungsweise der Exekutive erweitern und die Gerichtsbarkeit stark einschränken soll. Dies würde, so das Rechtsgutachten von Ulrich Wollenteit, den "Schutz gegen Einwirkungen Dritter" verfassungswidrig der Rechtskontrolle entziehen, einzig zur Befriedigung der Bedürfnisse der Exekutive.

BUND und Greenpeace lehnen die 17. Novelle des Atomgesetzes in dieser Form kategorisch ab. Stattdessen sollte sich der Gesetzgeber, wie vom Bundesverfassungsgereicht Ende September 2020 gefordert, umgehend mit der Überarbeitung der 16. AtG Novelle befassen.

Quelle: BUND (ots)

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