Justiz- und Innenministerium: Regelungen für private Krankenversicherungen verstoßen nicht gegen die Verfassung
Archivmeldung vom 09.01.2007
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittIm Streit um die Gesundheitsreform hat Ministerin Ulla Schmidt (SPD) nun auch das Justiz- und das Innenministerium hinter sich.
In einem gemeinsamen, dem Berliner "Tagesspiegel"
vorliegenden Schreiben vom 9. Januar bestätigen beide Ressorts, dass
Schmidts Gesetzentwurf bezüglich der geplanten Regelungen für die
private Krankenversicherung (PKV) verfassungsgemäß ist. Dies hatten
die Privatversicherer, aber auch Teile der Union bezweifelt.
Die Verpflichtung, Versicherte unabhängig von ihrem
Krankheitsrisiko in einen Basistarif aufzunehmen, sei den
Versicherungsunternehmen zumutbar, schreiben die Verfassungsressorts.
Für das "sozialstaatlich gebotene Gemeinwohlziel", einen Schutz für
alle Bürger sicherzustellen, seien "mildere Mittel nicht
ersichtlich". Nur die gesetzlichen Kassen (GKV) zur Aufnahme
Nichtversicherter zu verpflichten, wäre unzumutbar. Zudem gebe es in
Kfz-Haftpflicht und privater Pflegeversicherung ebenfalls eine solche
Pflicht.
Auch den PKV-Einwand, dass der Basistarif zu dramatischen
Beitragssteigerungen für ihre bisherige Klientel führe, lassen die
Gutachter nicht gelten. Da der Basistarif voraussichtlich nur "in
relativ wenigen Fällen" gewählt werde, sei "kein unzumutbar hoher
Anstieg der Beitragssätze zu erwarten". Dass Versicherte ihre
Altersrückstellungen zu anderen Anbietern mitnehmen dürfen, sei kein
Eingriff in die Eigentumsrechte der Versicherer.
Den geplanten Steuerzuschuss auch der Versicherung von Kindern in der PKV zugute kommen zu lassen, sei durch den Gleichbehandlungsgrundsatz des Grundgesetzes nicht geboten, heißt es weiter. Schließlich fließe der Zuschuss "ganz allgemein" für gesamtgesellschaftliche Aufgaben, die von der GKV, nicht aber von der PKV getragen würden.
Quelle: Pressemitteilung Der Tagesspiegel