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Justiz- und Innenministerium: Regelungen für private Krankenversicherungen verstoßen nicht gegen die Verfassung

Archivmeldung vom 09.01.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 09.01.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Im Streit um die Gesundheitsreform hat Ministerin Ulla Schmidt (SPD) nun auch das Justiz- und das Innenministerium hinter sich.

In einem gemeinsamen, dem Berliner "Tagesspiegel" vorliegenden Schreiben vom 9. Januar bestätigen beide Ressorts, dass Schmidts Gesetzentwurf bezüglich der geplanten Regelungen für die private Krankenversicherung (PKV) verfassungsgemäß ist. Dies hatten die Privatversicherer, aber auch Teile der Union bezweifelt.

Die Verpflichtung, Versicherte unabhängig von ihrem Krankheitsrisiko in einen Basistarif aufzunehmen, sei den Versicherungsunternehmen zumutbar, schreiben die Verfassungsressorts. Für das "sozialstaatlich gebotene Gemeinwohlziel", einen Schutz für alle Bürger sicherzustellen, seien "mildere Mittel nicht ersichtlich". Nur die gesetzlichen Kassen (GKV) zur Aufnahme Nichtversicherter zu verpflichten, wäre unzumutbar. Zudem gebe es in Kfz-Haftpflicht und privater Pflegeversicherung ebenfalls eine solche Pflicht.

Auch den PKV-Einwand, dass der Basistarif zu dramatischen Beitragssteigerungen für ihre bisherige Klientel führe, lassen die Gutachter nicht gelten. Da der Basistarif voraussichtlich nur "in relativ wenigen Fällen" gewählt werde, sei "kein unzumutbar hoher Anstieg der Beitragssätze zu erwarten". Dass Versicherte ihre Altersrückstellungen zu anderen Anbietern mitnehmen dürfen, sei kein Eingriff in die Eigentumsrechte der Versicherer.

Den geplanten Steuerzuschuss auch der Versicherung von Kindern in der PKV zugute kommen zu lassen, sei durch den Gleichbehandlungsgrundsatz des Grundgesetzes nicht geboten, heißt es weiter. Schließlich fließe der Zuschuss "ganz allgemein" für gesamtgesellschaftliche Aufgaben, die von der GKV, nicht aber von der PKV getragen würden.

Quelle: Pressemitteilung Der Tagesspiegel

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