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Gutachten: Autobahngesellschaft verstößt gegen Grundgesetz

Archivmeldung vom 20.05.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.05.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Deutsche unter pauschalem Kriminalitätsverdacht von Seiten der Parteien? (Symbolbild)
Deutsche unter pauschalem Kriminalitätsverdacht von Seiten der Parteien? (Symbolbild)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Die bundeseigene Autobahngesellschaft verstößt nach Einschätzung von Rechtsexperten gegen das Grundgesetz. Das geht aus einem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags hervor, über das die Zeitungen der "Neuen Berliner Redaktionsgesellschaft" berichtet.

So übernehmen die Länder nach wie vor eine "Vielzahl der Aufgaben, die nach Artikel 90 Grundgesetz dem Bund beziehungsweise der Autobahn GmbH obliegen", heißt es in der Analyse. Eine solche "Mischverwaltung ist für die Bundesautobahnen gerade nicht vorgesehen", heißt es beim Wissenschaftlichen Dienst. Sie fände "aber faktisch statt". Das Gutachten wurde von den Grünen in Auftrag gegeben, die heftige Kritik an Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) übten.

"Scheuer hat die Reform der Autobahn-Verwaltung gegen die Wand gefahren. Im Kern ist die Reform trotz des gesetzlichen Auftrags nicht abgeschlossen", sagte der haushaltspolitische Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion, Sven-Christian Kindler der NBR. "Der Minister verstößt bei der Autobahn-Reform gegen das Grundgesetz und die Gesetze", kritisierte Kindler. Die Autobahn GmbH war unter der Aufsicht von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) vor einem halben Jahr mit dem Ziel gestartet, Planungen zu vereinfachen, Kosten zu sparen und den Bau von Autobahnen zu beschleunigen. Hierzu sollten nicht mehr die Länder, sondern der Bund zentral Prozesse verantworten. Da der Bund aber nicht ausreichend Strukturen aufbauen konnte, verblieben Aufgaben bei den Ländern. Hierzu wurden Kooperationsvereinbarungen zwischen Bund und Ländern geschlossen.

Die Vereinbarungen seien im "Einzelfall" zulässig, urteilt der Wissenschaftliche Dienst. Doch: "Die Dauer der meisten Kooperationsvereinbarungen von drei Jahren widerspricht (...) dem der Amtshilfe innewohnenden Charakter der Aushilfe im Einzelfall", heißt es im Gutachten. Zudem sei die Bundesregierung gewarnt worden, dass die Zeit nicht ausreiche, um die Verwaltungsreform abzuschließen. "Der Bundesrechnungshof hatte diese zeitliche Knappheit bereits 2017 angemahnt, blieb aber ungehört", heißt es weiter. Die Gutachter kommen zu dem Schluss, dass "die Kooperationsvereinbarungen vermeidbar gewesen wären". Kindler forderte eine verfassungskonforme Regelung. "Die beste Lösung wäre es, die Autobahn-Reform schleunigst umzusetzen und endlich alle Aufgaben beim Bund zusammenzuführen", sagte er.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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