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BDI zur Forschungsförderung: Deutschland hat sich sehr lange den Luxus des Verzichts bei dieser Zukunftsinvestition geleistet

Archivmeldung vom 29.11.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 29.11.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Joachim Lang (2018)
Joachim Lang (2018)

Foto: Publicon
Lizenz: CC BY-SA 4.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Zur Einführung der steuerlichen Forschungsförderung in Deutschland äußert sich BDI-Hauptgeschäftsführer Joachim Lang: "Der Einstieg in die steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung ist nach einer mehr als 30 Jahre dauernden Debatte ein wichtiges Signal für den Industriestandort Deutschland."

Lang weiter: "Die steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung ist zusätzlich zur direkten Förderung international längst Standard. Der mit der Forschungszulage erfolgte Einstieg hat das Potential, langfristig Innovation, Beschäftigung und Wachstum in Deutschland zu stärken. Der Gesetzgeber muss die Zulage schrittweise ausbauen, um den Standort wettbewerbsfähig zu halten. Die vorgesehenen 1,3 Milliarden Euro jährlich können nur ein erster Schritt sein. Bund und Länder sind gefordert, die Ausweitung der Forschungs- und Entwicklungsinvestitionen in künftigen Haushalten zu berücksichtigen. Dann lassen sich auch die selbst gesteckten Investitionsziele von EU und Bundesregierung für Forschung und Entwicklung erreichen."

Quelle: BDI Bundesverband der Deutschen Industrie (ots)

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