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Schließen von Steuerschlupflöchern bereitet GroKo Schwierigkeiten

Archivmeldung vom 03.08.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 03.08.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Gerd Altmann/AllSilhouettes.com / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann/AllSilhouettes.com / pixelio.de

Der Großen Koalition bereitet es offenbar Schwierigkeiten, Steuerschlupflöcher zu schließen. Das berichtet der "Spiegel" in seiner neuen Ausgabe. Zwar verabschiedete das Kabinett jetzt auf Initiative von Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) einen Gesetzentwurf, der Steuersparmodelle bei Immobiliengeschäften einschränken soll.

Zugleich habe die Große Koalition aber darauf verzichtet, die Gesetzesverschärfung zum Bestandteil des Jahressteuergesetzes zu machen, das in der Regel vom Parlament ohne große Änderungen verabschiedet wird, berichtet das Nachrichtenmagazin. Im Jahressteuergesetz stehen fiskalische Neuregelungen, etwa Steuervorteile für Elektroautos oder die Mehrwertsteuersenkung für E-Books. Ursprünglich sollten auch die sogenannten "Share-Deal"-Regelungen hier verankert werden.

Dem Fiskus entgehen jährlich hohe dreistellige Millionenbeträge, weil Grundstücksgeschäfte als Firmenkäufe deklariert werden und damit weitgehend von der Grunderwerbsteuer befreit sind. Seit Jahren versuchen mehrere Bundesländer, dieses Steuerschlupfloch zu schließen. Anfang des Jahres hatten sie sich mit dem Finanzministerium auf eine moderate Gesetzesänderung verständigt. Allerdings ist das Vorhaben in der Großen Koalition umstritten. Der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion im Bundestag, Andreas Jung (CDU), begrüßte die Herauslösung aus dem Jahressteuergesetz. Sie ermögliche "die notwendige intensive Beratung" der Share-Deal-Verschärfung, sagte Jung dem "Spiegel". Die Grünen-Finanzpolitikerin Lisa Paus warnte hingegen vor der Gefahr einer "weiteren Entkernung des ohnehin schon verwässerten Gesetzentwurfs".

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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