Krings: Schaar ist bei Anti-Terror-Gesetzen nicht auf der Höhe der Zeit
Archivmeldung vom 27.05.2011
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Freigeschaltet durch Fabian PittichDer Bundesdatenschutzbeauftragte Schaar hat sich zu den zur Verlängerung anstehenden Anti-Terror-Gesetzen geäußert. Dazu erklärt der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Günter Krings: "Herr Schaar ist auch bei diesem Thema nicht auf der Höhe der Diskussion. Es geht dem Bundesinnenminister und der Unionsfraktion gerade nicht um eine pauschale Entfristung dieser Sicherheitsgesetze."
Krings weiter: "Wir haben uns auch mit Hilfe externer Gutachter die einzelnen Befugnisse der Sicherheitsbehörden genau angesehen. Es wurde kritisch geprüft, ob die Behörden die einzelnen Befugnisse dauerhaft oder befristet weiter benötigen. Nur ein solches Vorgehen ist der nach wie vor angespannten Sicherheitslage angemessen. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass unsere Behörden nur in wenigen Fällen von diesen Befugnissen Gebrauch machen, nämlich, wenn es um Terrorverdächtige geht. Für diese Fälle brauchen die Sicherheitsbehörden effektive Mittel, um Anschläge verhindern zu können. Der Datenschutzbeauftragte kann die Sicherheitslage in unserem Land kaum selbst beurteilen, er sollte den staatlichen Schutzauftrag aber bei seinen Ratschlägen ernsthaft berücksichtigen. Der bei ihm zum Ausdruck kommende Generalverdacht gegen unsere Sicherheitsbehörden ist unangemessen und verkennt die Sicherheitslage: Extremisten und Terroristen bleiben eine reale Gefahr für unser Gemeinwesen, wie der Anschlag auf die Berliner S-Bahn diese Woche und die Tötung zweier amerikanischer Soldaten im März zeigen. Unsere Verfassung verlangt vom Staat, sich schützend vor Leib und Leben seiner Bürger zu stellen, das wird viel zu oft vergessen."
Quelle: CDU/CSU - Bundestagsfraktion