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CDU-Wirtschaftsrat gegen Begrenzung von Mieterhöhungen

Archivmeldung vom 29.08.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 29.08.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Wolfgang Steiger (2018), Archivbild
Wolfgang Steiger (2018), Archivbild

Bild: Eigenes Werk /OTT

Der Wirtschaftsrat der CDU hat Pläne der SPD-Bundestagsfraktion für eine Deckelung von Mieterhöhungen scharf kritisiert. "Die Forderungen der SPD kann man nur mit Stirnrunzeln zur Kenntnis nehmen", sagte Generalsekretär Wolfgang Steiger der "Neuen Osnabrücker Zeitung".

"Wie soll ein Vermieter die von ihm geforderte energetische Sanierung stemmen, wenn er die Kosten dafür nicht gegenfinanzieren kann?" Der Neubau von Wohnungen sei bereits zum Erliegen gekommen. "Vor dem Hintergrund der politisch verordneten Klimaziele und der dafür nötigen Investitionen in Milliardenhöhe darf die Investitionsbereitschaft keinesfalls durch eine weitere Verschärfung der Regulierung gehemmt werden. Dabei würden Vermieter aller Couleur getroffen - große kommunale wie private Bestandshalter, Genossenschaften, aber vor allem die mit Abstand größte Gruppe der privaten Kleinvermieter", sagte Steiger der NOZ. 

Aktuell gilt eine allgemeine Grenze für Mieterhöhungen von 20 Prozent in drei Jahren. In Gegenden mit angespanntem Wohnungsmarkt sind es 15 Prozent. Im Koalitionsvertrag hatten die Ampel-Parteien vereinbart, diese Kappungsgrenze auf elf Prozent abzusenken. Das hält die SPD-Fraktion angesichts der aktuell kritischen Lage auf dem Wohnungsmarkt aber nicht mehr für ausreiche nd. Mieterhöhungen sollen nach Plänen der Fraktion in drei Jahren nur noch um sechs Prozent möglich sein. "Der Gesprächsbedarf in Meseberg dürfte auch bei diesem Thema groß sein. Wir dürfen gespannt sein, was der fachlich zuständige Bundesjustizminister zu den Forderungen seines Koalitionspartners sagt", so Steiger. Notwendig seien jetzt schnellere Bau- und Genehmigungsverfahren, Erleichterungen bei der Nachverdichtung und Superabschreibungen für Sanierung und Neubau.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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