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Politologe sieht offene Fragen bei Abschiebungen nach Afghanistan

Archivmeldung vom 19.08.2024

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.08.2024 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Illegale Kriege (Symbolbild)
Illegale Kriege (Symbolbild)

Bild: Eigenes Werk /SB

Vor der Abschiebung von Straftätern nach Afghanistan oder Syrien müssen nach Ansicht des Dresdner Politikwissenschaftlers Hans Vorländer noch einige wichtige Aspekte geklärt werden.

"Es gibt in der Diskussion über Abschiebungen nach Afghanistan und Syrien noch viele offene Fragen", sagte er der "Rheinischen Post" (Montagsausgabe). "Im höchsten Maße unklar ist, wie eine Rückführung erfolgen soll, wenn es keine diplomatischen Beziehungen gibt", fügte Vorländer hinzu.

"Andere Länder haben für Abschiebungen nach Afghanistan das Nachbarland Usbekistan involviert. Es ist allerdings mit Prinzipien des internationalen Völkerrechts äußerst schwierig zu vereinbaren, wenn man die Menschen nach Usbekistan ausfliegt und erwartet, dass sie entweder dort verbleiben oder weiter nach Afghanistan gebracht werden. Das Bundesinnenministerium prüft solche Fragen gerade."

Der Wissenschaftler, der auch Vorsitzender des Sachverständigenrats für Integration und Migration ist, forderte zugleich mehr Transparenz bei der Einstufung, was sichere Herkunftsstaaten angeht. "Es muss nachvollziehbar sein, wie die Sicherheitsproblematik faktisch beurteilt wird", sagte er. Der Sachverständigenrat hatte bereits vorgeschlagen, dafür eine unabhängige Stelle beim Bundesverwaltungsgericht zu schaffen. "Im Augenblick gibt es aber keine Antwort der Bundesregierung auf diesen Vorschlag", so Vorländer.

Quelle: dts Nachrichtenagentur




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