Grünes Licht aus Karlsruhe für Bundestagswahl
Archivmeldung vom 24.08.2005
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittÜberraschend ist das juristische Votum nicht, eher schon die Eindeutigkeit, die in dem 7:1 Stimmenverhältnis der acht Richter und Richterinnen zum Ausdruck kommt. Auch wenn die Begründung noch nicht vorliegt, so hat sich der Senat, ist zu vermuten, an dem Verfassungsgerichtsurteil zur umstrittenen Kohlschen Vertrauensfrage von 1983 orientiert.
Natürlich wird die morgige Begründung eine
andere sein als damals. Es handelt sich um einen neuen Fall, und
Juristen verfügen über einen reichen Schatz an Erklärungsmustern.
Der Wahl steht also nichts mehr im Weg. Ohnehin tun ja alle Parteien
längst so, als handele es sich um eine hindernisfreie Strecke. Gerade
so, als sei das Karlsruher Votum ohne jegliche Relevanz. Man könnte
darin auch eine Missachtung des hohen Gerichts erkennen.
Quelle: Pressemitteilung NRZ