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Bundestag beschließt Lieferkettengesetz

Archivmeldung vom 11.06.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.06.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bundesversammlung: Plenarsaal im Reichstagsgebäude
Bundesversammlung: Plenarsaal im Reichstagsgebäude

Foto: Times
Lizenz: GFDL
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der Bundestag hat unternehmerische Sorgfaltspflichten in Lieferketten auf den Weg gebracht. Das Gesetz wurde am Freitagmorgen mit 412 Ja-Stimmen gegen 159 Nein-Stimmen angenommen, 59 Abgeordnete enthielten sich. Wie die Bundesregierung schreibt, würden in Handel und der Produktion regelmäßig grundlegende Menschenrechte verletzt und die Umwelt zerstört.

Mit dem "Gesetzentwurf über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten" will sie deutsche Unternehmen deshalb verpflichten, ihrer globalen Verantwortung für die Achtung von Menschenrechten und Umweltstandards besser nachzukommen. Die Verantwortung der Unternehmen soll sich nach dem Willen der Regierung künftig auf die gesamte Lieferkette erstrecken, abgestuft nach den Einflussmöglichkeiten.

Die Pflichten sollen durch die Unternehmen in ihrem eigenen Geschäftsbereich sowie gegenüber ihren unmittelbaren Zulieferern umgesetzt werden. Mittelbare Zulieferer sollen ebenfalls einbezogen werden, sobald das Unternehmen von Menschenrechtsverletzungen auf dieser Ebene "substantiierte Kenntnis" erhält. Das Gesetz soll auch konkretisieren, in welcher Form die Unternehmen ihre menschenrechtliche Sorgfaltspflicht erfüllen müssen. Diese beinhalte etwa die Analyse menschenrechtlicher Risiken, das Ergreifen von Präventions- und Abhilfemaßnahmen, die Schaffung von Beschwerdemöglichkeiten sowie die Pflicht zum Bericht über die Aktivitäten. Auch der Umweltschutz ist im Entwurf des Gesetzes erfasst, soweit Umweltrisiken zu Menschenrechtsverletzungen führen können. Zudem ist geplant, umweltbezogene Pflichten zu etablieren, die sich aus zwei internationalen Abkommen zum Schutz vor den Gesundheits- und Umweltgefahren durch Quecksilber und langlebige organische Schadstoffe ergeben.

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hatte zuvor noch Änderungen am Entwurf vorgenommen. So sollen nun auch ausländische Unternehmen mit Zweigniederlassung oder Tochterunternehmen in Deutschland einbezogen werden. In die Mitarbeiterzahl werden ins Ausland entsandte Beschäftigte mit einbezogen. Klargestellt wurde auch, dass Unternehmen für Menschenrechtsverletzungen nicht über die bestehenden Regelungen hinaus zivilrechtlich zur Verantwortung gezogen werden können. Umweltschutzbelange wurden durch Aspekte zum Abfallhandel erweitert. Kritik kam im Vorfeld von der Deutschen Umwelthilfe (DUH): Das jetzt vorgelegte Gesetz sei "ein von Industrieinteressen weichgespülter Minimalkonsens", sagte DUH-Geschäftsführer Sascha Müller-Kraenner. Die Wirtschaftsverbände hätten zusammen mit dem Wirtschaftsflügel der Union und Wirtschaftsminister Altmaier bis zuletzt starken Druck ausgeübt und das Gesetz massiv ausgehöhlt. "Damit hat Deutschland eine historische Chance vertan, die drängendsten Umweltprobleme unserer Zeit - Biodiversitätsverlust und Klimawandel - im Gesetz zu verankern. Für Unternehmen, die Naturzerstörung in ihren Lieferketten in Kauf nehmen, wird sich mit dem Gesetz nur wenig ändern", so Müller-Kraenner.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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