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Asylbewerber sollen laut Gesetzentwurf ab 2020 weniger Geldleistungen erhalten

Archivmeldung vom 27.03.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.03.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Timo Klostermeier / pixelio.de
Bild: Timo Klostermeier / pixelio.de

Asylbewerber sollen nach einem neuen Gesetzentwurf von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) ab 2020 insgesamt geringere staatliche Geldleistungen erhalten als bisher. Der Geldleistungssatz für alleinstehende Erwachsene soll von bisher monatlich 354 auf dann 344 Euro sinken, heißt es in einem Vermerk zu dem Gesetzentwurf, der der Düsseldorfer "Rheinischen Post" vorliegt.

Für Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren sinkt die Leistung demnach um einen auf 275 Euro. Zugleich soll aber das so genannte Taschengeld für den persönlichen Bedarf angehoben werden. Für alleinstehende Erwachsene steigt es von 135 auf 150 Euro, für Jugendliche von 76 auf 79 Euro im Monat. Möglich wird die Absenkung des gesamten Geldleistungssatzes, weil die Bedarfe für Strom und Wohnungsinstandhaltung künftig aus dem Leistungssatz herausgerechnet werden. Asylbewerber, die in Sammelunterkünften untergebracht sind, haben keine eigenen Kosten für Hausrat, heißt es zur Begründung.

Damit werde eine Forderung der Union aus den Gesprächen zum Integrationsgesetz umgesetzt, heißt es in dem Vermerk. Der Gesetzentwurf soll 2020 in Kraft treten. Er wurde am Dienstag zur Abstimmung mit den anderen Ressorts gegeben. Die Union übte dennoch Kritik. "Die Grundtendenz des Gesetzentwurfs ist richtig: Asylbewerber sollten künftig mehr Sach- und weniger Geldleistungen bekommen", sagte Mathias Middelberg, innenpolitischer Sprecher der Unionsfraktion. "Der Entwurf springt aber noch zu kurz. Abgelehnte Asylbewerber und Personen, die bei ihrer Abschiebung nicht kooperieren, sollten insgesamt nur noch Sachleistungen erhalten." Schließlich sollte der Zeitraum, bis zu dem Asylbewerber abgesenkte Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, deutlich verlängert werden - von heute 15 auf 36 Monate, so Middelberg.

Quelle: Rheinische Post (ots)

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