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Böhm: Dem Bayerischen Flüchtlingsrat sollte die Gemeinnützigkeit entzogen werden

Archivmeldung vom 05.07.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.07.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Martin Böhm (2019)
Martin Böhm (2019)

Bild: AfD Deutschland

In ihrer Antwort auf eine Anfrage des AfD-Abgeordneten Marin Böhm missbilligt die Bayerische Staatsregierung die Veröffentlichung von geplanten Abschiebeterminen durch den Bayerischen Flüchtlingsrat mit dem Hinweis, dass hierdurch der rechtsstaatlioche Vollzug des Aufenthaltsrechts wesent erschwert werde.

Martin Böhm, Abgeordneter der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, begrüßt es, „dass sich die Staatsregierung zu den gegen den Rechtsstaat gerichteten Aktivitäten dieses sogenannten Flüchtlingsrats klar positioniert.“ Allerdings sei das viel zu wenig, weil sich die Staatsregierung mit der gebotenen Konsequenz dafür hätte einsetzen müssen, die Be- und Verhinderung von Abschiebungen durch diese Kreise etwa im Rahmen des Geordnete-Rückkehr-Gesetzes strafrechtlich hart zu sanktionieren, so Böhm.

“Aber hier ist der Bundesinnenminister mal wieder vor der SPD eingeknickt. Eine wirksame Maßnahme wäre es auch, dem Förderverein des Flüchtlingsrats endlich die Gemeinnützigkeit zu entziehen. Wie kann es ‚gemeinnützig‘ sein, unseren Rechtsstaat zu sabotieren? Ob eine entsprechende Überprüfung durch das zuständige Finanzamt erfolgt, hat die Staatsregierung unter Verweis auf das Steuergeheimnis nicht verraten. Absolut nicht nachvollziehbar ist für mich, dass die bayerische Regierung über so gut wie keine Kenntnisse über den Flüchtlingsrat verfügt – weder über Mitarbeiterzahl oder Etat, noch über eine etwaige Zusammenarbeit mit extremistischen Organisationen oder eine mögliche Förderung durch bayerische Kommunen“, sagt Böhm.

Quelle: AfD Deutschland

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