Leutheusser-Schnarrenberger zur Vorratsdatenspeicherung: Bayerischer Verfassungsschutz erhält Zugriff
Archivmeldung vom 15.12.2015
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.12.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Thorsten SchmittZu dem bayerischen Kabinettsbeschluss, nachdem der bayerische Verfassungsschutz Zugriff auf die Vorratsdatenspeicherung erhält, erklärt Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Vorstand der Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit: "Jetzt rächt sich die Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung. Das neue Gesetz hat eine Hintertür eingebaut, die die Vorratsdatenspeicherung nicht nur zur Strafverfolgung ermöglicht. Die Hintertür eröffnet den Verfassungsschützern die Überwachung der Kommunikationsbeziehungen."
Leutheusser-Schnarrenberger weiter: "Das Bundesgesetz zur Vorratsdatenspeicherung enthält unklare Regelungen, die einer totalen Überwachung Tür und Tor öffnen. So enthält das Bundesgesetz etwa eine Öffnungsklausel für den Zugriff der Länder zur Gefahrenabwehr. Der Zugriff der Verfassungsschutzbehörden hätte gesetzlich ausgeschlossen werden müssen.
Diese Öffnungsklausel nutzt Bayern scheinbar jetzt, um den bayerischen Verfassungsschützern den Zugriff auf die Vorratsdatenspeicherung zu ermöglichen. Bundesjustizminister Maas hat bestritten, dass das neue Gesetz den Zugriff der Verfassungsschutzämter ermöglicht.
Jetzt muss sich die Bundesregierung erklären."
Quelle: Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit (ots)