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Normenkontrollrat verlangt weniger Bürokratie beim Mindestlohn

Archivmeldung vom 30.01.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.01.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Initiative Echte Soziale Marktwirtschaft (IESM) / pixelio.de
Bild: Initiative Echte Soziale Marktwirtschaft (IESM) / pixelio.de

Der Nationale Normenkontrollrat (NKR) hat sich in den Streit um den Mindestlohn eingeschaltet und deutlich weniger Bürokratie verlangt. Der Rat habe "schon vor Verabschiedung des Mindestlohngesetzes darauf hingewiesen, dass durch die Einführung des Mindestlohns ein hoher Aufwand entstehen wird", sagte der NKR-Vorsitzende Johannes Ludewig der "Bild"-Zeitung.

Dabei gehe es nicht nur um die durch die Zollverwaltung anfallenden Kosten von 80 Millionen Euro, "sondern auch auf den spürbaren Mehraufwand für die Wirtschaft durch die zusätzlichen Dokumentationspflichten". Ludewig erklärte, er unterstütze die Forderungen aus der Wirtschaft und die Absicht von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU), "die Dokumentationspflichten zeitnah zu überprüfen und diese auf das unabdingbar Notwendige zu begrenzen".

In Deutschland gilt seit dem 1. Januar 2015 erstmals ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro je Zeitstunde. Daneben gibt es in mehreren Branchen spezielle Branchenmindestlöhne, die während der Übergangszeit bis Ende 2017 den allgemeinen Mindestlohn noch unterschreiten dürfen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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