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Fortschritte in Verhandlungen um neues Prostitutionsgesetz

Archivmeldung vom 25.08.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 25.08.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Prostitution: Das Rotlichtviertel von Frankfurt am Main bei Nacht
Prostitution: Das Rotlichtviertel von Frankfurt am Main bei Nacht

Foto: Arne Hückelheim
Lizenz: CC-BY-SA-3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

In den Verhandlungen um ein neues Prostitutionsgesetz haben SPD und Union weitere Fortschritte erzielt. "Das Gesetz wird klarstellen, dass Bordellbetreiber in Fragen der Sexualpraktiken kein Weisungsrecht gegenüber den Prostituierten haben", kündigte die stellvertretende Unions-Fraktionschefin Nadine Schön (CDU) im Nachrichtenmagazin "Focus" an. "Ein Bordellbetreiber darf nicht das sexuelle Selbstbestimmungsrecht der Frauen einschränken."

Es gebe immer wieder "furchtbare Schilderungen von Frauen, die unter der Fuchtel von Zuhältern oder Bordellbetreibern stehen", so Schön. Dem werde das Gesetz einen Riegel vorschieben. Zuvor schon hatten sich Union und SPD auf eine Anmelde- und Erlaubnispflicht für Prostituierte und Bordelle geeinigt.

Umstritten ist weiterhin, ob ein Mindestalter für Prostituierte eingeführt werden soll. "Für das Mindestalter von 21 Jahren gibt es nach wie vor gute Gründe", beharrte Schön. Die Union reagiere mit dem Vorschlag auf Wünsche von Aussteigerinnen, Hilfsorganisationen und die Polizei. In diesem Punkt aber gebe es "einen klaren Dissens mit der SPD", so die Familienpolitikerin.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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