Göring-Eckardt drängt auf Mut zu AfD-Verbotsverfahren

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Die Grünen-Politikerin Katrin Göring-Eckardt dringt auf ein AfD-Verbotsverfahren. Es gebe sehr viele Hinweise darauf, dass diese Partei als Ganzes nicht verfassungsgemäß agiere, sagte sie dem Podcast "Meine schwerste Entscheidung" der Funke-Mediengruppe.
Darüber dürfe man nicht hinwegsehen, auch wenn das "blöd aussehen"
könnte, weil die AfD "irgendwie Konkurrenz" zu demokratischen Parteien
sei. Man müsse "dieses Verfahren anstrengen und dann entscheidet das
Verfassungsgericht", sagte Göring-Eckardt. Eine Umfrage des Instituts
Forsa sah die AfD zuletzt mit 26 Prozent als stärkste Kraft vor der
Union (25 Prozent).
Ein Verbotsverfahren erfordere "ein bisschen
Mut, politischen Mut, weil es eben sein kann, dass es schief geht",
sagte die frühere Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages. Die AfD
versuche gerade, "nicht so aufzufallen". Aber wenn sie Politikern wie
dem AfD-Bundestagsabgeordneten Stephan Brandner zuhöre, "dann weiß ich,
das ist irgendwie in jedem zweiten Satz eine Ablehnung der
freiheitlich-demokratischen Grundordnung".
Ein Verbotsverfahren
sei "Teil des Verfassungsschutzes", so Göring-Eckardt. Man dürfe eine
Partei nicht agieren lassen, "von der wir wissen, dass sie immer wieder
darauf hinweist, dass sie das System - und damit ist die freiheitliche
Demokratie gemeint - erstmal aushöhlen wollen und dann stürzen". Ihre
Sorge sei, dass "wir in wenigen Jahren in Westdeutschland eine ähnliche
Situation haben" wie im Osten. Deswegen sei es so wichtig hinzuschauen,
forderte Göring-Eckardt. "Weil jetzt können wir noch was drehen."
Parteien,
die "nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf
ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu
beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik
Deutschland zu gefährden", sind nach Artikel 21 des Grundgesetzes
verfassungswidrig. Über die Frage der Verfassungswidrigkeit entscheidet
das Bundesverfassungsgericht. In einem Bundesgesetz ist geregelt, dass
der Verbotsantrag von Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung gestellt
werden kann.
Quelle: dts Nachrichtenagentur