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Streit um elektronische Patientenakte geht weiter

Archivmeldung vom 31.05.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 31.05.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Ulrich Kelber (2019)
Ulrich Kelber (2019)

Bild: Screenshot Video: "ARD Video MOMA: "Datenschutzbeauftragter Ulrich Kelber" / Eigenes Werk

Der Streit um die elektronische Patientenakte (ePA) zwischen dem Bundesdatenschutzbeauftragten Ulrich Kelber, der Bundesregierung und den Krankenkassen steht vor der Eskalation. Das berichtet das "Handelsblatt".

Sowohl die zentrale Aufsichtsbehörde der Kassen, das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS), als auch die Gematik halten die Forderungen von Kelber demnach für unmöglich umsetzbar. Die Gematik gehört mehrheitlich zum Bund und ist für die ePA verantwortlich. Die ePA war Anfang des Jahres als zentrales Digitalprojekt von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) gestartet worden.

Alle gesetzlichen Krankenkassen müssen ihren Versicherten eine solche Akte anbieten, in der sie ihre Gesundheitsdaten sammeln und mit Medizinern teilen können. Im ersten Jahr können sie Ärzten nur alle oder keine Daten freigeben. Erst ab 2022 soll die Freigabe für jedes einzelne Dokument möglich sein - allerdings nur für Patienten, die die ePA per Smartphone oder Tablet nutzen. Kelber hält das für einen Verstoß gegen Europarecht und hat die Kassen nun angewiesen, bis zum Ende des Jahres die dokumentengenaue Freigabe zu ermöglichen, auch für Versicherte ohne Smartphone oder Tablet. Passiert das nicht, könnte der Bundesdatenschützer den Krankenkassen untersagen, die ePA anzubieten. Damit würden diese wiederum die Bundesgesetzgebung brechen. Genau dieser Fall droht jetzt einzutreten. Das BAS schreibt in einem Brief an die Kassen, dass die Umsetzung der dokumentengenauen Freigabe für Nutzer ohne Smartphone und Tablet "nicht rechtzeitig umgesetzt werden" kann. In dem Dokument, über das "Handelsblatt Inside" berichtet, heißt es weiter: "Dies könnte zu einem erheblichen Rechtsrisiko führen." Auch die Gematik antwortet auf die Frage von "Handelsblatt Inside", ob Kelbers Forderung umsetzbar ist: "Nein, dies wäre nicht möglich."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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