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Netzexpertin: Informationsverbot zu Abtreibungen beeinflusst Internet-Suchmaschinen

Archivmeldung vom 07.01.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.01.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Sonografische Aufnahme eines Fötus mit 12 Schwangerschaftswochen
Sonografische Aufnahme eines Fötus mit 12 Schwangerschaftswochen

Foto: Wolfgang Moroder
Lizenz: CC-BY-SA-3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Das in Deutschland geltende Informationsverbot über Schwangerschaftsabbrüche aus Paragraf 219a spiegelt sich nach Ansicht der Netzexpertin Tina Reis "direkt in den Google-Suchergebnissen wieder". Weil in der Bundesrepublik Ärztinnen und Ärzte sowie Kliniken nicht über das Thema informieren dürften, zeige die Suchmaschine Google beim Stichwort "Abtreibung" Seiten aus dem Ausland sowie von Abtreibungsgegnern an, sagte Reis im Interview mit der Tageszeitung "neues deutschland".

Christlich-fundamentalistische Abtreibungsgegner nutzten das Informationsdefizit aus "und optimieren ihre Websites, um an die Zielgruppe ungewollt Schwangerer heranzukommen, die über einen Abbruch nachdenken". Sie versuchten, "Schwangere durch Manipulation, Täuschung und Druck von einem Schwangerschaftsabbruch abzuhalten."

Quelle: neues deutschland (ots)

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