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Bundesrechnungshof legt Nutzung des BND-Kurierdienstes offen

Archivmeldung vom 22.09.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 22.09.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Gebäude des Bundesrechnungshofes in Bonn, ehemals Postministerium und Auswärtiges Amt
Gebäude des Bundesrechnungshofes in Bonn, ehemals Postministerium und Auswärtiges Amt

Lizenz: Public domain
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Als erste Bundesbehörde hat der Bundesrechnungshof offengelegt, in welchem Umfang er die Kurierdienste des Bundesnachrichtendienstes (BND) in Anspruch nimmt. Der Rechnungshof nutze den BND-Kurierdienst "circa 30 Mal pro Jahr", sagte ein Sprecher der Bonner Behörde den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Nachvollziehen lasse sich die Nutzung des BND-Kurierdienstes "ab dem Jahr 1997", erklärte er weiter. Auch werde der Kurierdienst ausschließlich vom und zum Standort Bonn genutzt.

Als Begründung, warum die Behörde die Tätigkeit des Auslandsgeheimdienstes in Anspruch nehme, erklärte der Sprecher: "Weil nur der BND einen Kurierdienst unterhält, ist dessen Nutzung für den Bundesrechnungshof in den meisten Fällen alternativlos." Der Geheimschutzbeauftragte des Rechnungshofs halte diese Praxis "aufgrund der hohen Sicherheitsstandards" aber nicht für problematisch, sagte er weiter.

Nach Information der Zeitungen ließ der Bundesrechnungshof den BND in der vergangenen Woche zwei vertrauliche Berichte über das Großprojekt Stuttgart 21 von Bonn nach Berlin zum Bundestag transportieren. Diese Kurierfahrt ging demnach über die BND-Zentrale in Pullach und nahm zwei Tage in Anspruch.

Zuvor hatten Sicherheitspolitiker von CDU, Grünen und Linken von der Bundesregierung Aufklärung über die Praxis des Auslandsgeheimdienstes verlangt, im Inland Kurierfahrten für mehrere Ministerien und Bundesbehörden zu übernehmen und diese in der Regel über die BND-Zentrale in Pullach laufen zu lassen. Das Kanzleramt hatte die Tätigkeit mit "behördenüblichen Unterstützungshandlungen" begründet.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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