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Kindesmissbrauch: Union will weitere Schritte von Barley

Archivmeldung vom 20.04.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.04.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Nadine Schön (2017)
Nadine Schön (2017)

Bild: Achim Melde / Deutscher Bundestag

Nach dem von Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) vorgelegten Gesetzentwurf zur Versuchsstrafbarkeit für das sogenannte Cybergrooming verlangt die Union weitere Schritte bei der Bekämpfung des sexuellen Kindesmissbrauchs.

"Der Gesetzentwurf ist ein wichtiger Schritt bei der Bekämpfung sexuellen Missbrauchs, aber nicht ausreichend", sagte die stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion im Bundestag, Nadine Schön (CDU), den Zeitungen des "Redaktionsnetzwerks Deutschland". Man brauche nicht "die eine Maßnahme, sondern ein ganzes Maßnahmenbündel. Für einen wirksamen Schutz von Kinder und Jugendlichen benötigen wir eine gemeinsame ressortübergreifende Strategie, die weit über die wichtigen Maßnahmen im strafrechtlichen Bereich hinausgehen", so die CDU-Politikerin weiter. Sie forderte den Ausbau der Hilfesysteme für Betroffene und die Verstärkung von Präventionsangeboten. Schön unterstützt die Forderungen vieler Ermittler, durch computergeneriertes Material in das sogenannte "Darknet" und Tauschplattformen für Kinderpornographie zu gelangen.

"Datenschutz darf nicht über dem Kinderschutz stehen", sagte Schön den Zeitungen des "Redaktionsnetzwerks Deutschland". Daher brauche man "die Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsverbindungsdaten und eine Meldepflicht für Internet Service Provider bei Verdacht auf Kinderpornographie", so die CDU-Politikerin weiter. Barley hatte in der vergangenen Woche einen Gesetzentwurf in die Ressortabstimmung gegeben, der die Strafen für Kindesmissbrauch im Internet verschärfen soll. Künftig soll auch der Versuch der Anbahnung eines Kontaktes zu einem Kind strafbar sein, wenn der Täter statt mit einem Kind mit verdeckten Ermittlern zu tun hat.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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