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Rene Dierkes: Das Urteil gegen den afghanischen Vergewaltiger ist nicht nachvollziehbar

Archivmeldung vom 07.10.2024

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.10.2024 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: AfD Deutschland
Bild: AfD Deutschland

Am vergangenen Freitag hat das Landgericht München I einen Afghanen zu vier Jahren Haft verurteilt, der auf einem Münchner U-Bahnhof einen 18jährigen polnischen Touristen vergewaltigt und beraubt hatte. Der Täter konnte durch Videoaufnahmen und die Ortung des gestohlenen Mobiltelefons ermittelt und überführt werden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Rene Dierkes, rechtspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, erklärt dazu: „Ein mildes Urteil wie dieses ist der Öffentlichkeit kaum noch zu vermitteln. Weil der Richter nicht ausschließen konnte, dass der afghanische Verbrecher in seiner geistigen Entwicklung einem Jugendlichen gleichstand, hat er das sehr viel mildere Jugendstrafrecht angewendet. 

Auch beim Strafmaß wurden die Möglichkeiten nicht ausgeschöpft. Wann werden Richter endlich begreifen, dass sie bei eiskalten Tätern, die keinerlei Reue zeigen, auf maximale Abschreckung setzen müssen? Zumal Kriminelle aus muslimischen Ländern ohnehin nicht ‚resozialisiert‘ werden können, da sie nie eine Sozialisierung im westlichen Sinne erlebt haben und Entgegenkommen immer als Schwäche auslegen.

Für diesen Tätertyp ist in erster Linie die Abschiebungsoffensive unseres Remigrationsprogramms gedacht. Solche Kriminellen gehören hart abgeurteilt und nach Verbüßung ihrer Strafe konsequent abgeschoben. Als einzige Fraktion im Bayerischen Landtag zieht die AfD die notwendigen Schlüsse aus der überbordenden Gewaltkriminalität bestimmter Migrantengruppen.“

Quelle: AfD Bayern

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