Schmidt will Debatte gegen Ausgrenzung von Menschen mit Down-Syndrom
Archivmeldung vom 19.09.2019
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.09.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch André OttNach dem Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), wonach Krankenkassen künftig die Kosten für Bluttests auf ein Down-Syndrom und andere Trisomien übernehmen sollen, fordert die ehemalige Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) eine Bundestagsdebatte darüber, dass dieser Beschluss nicht "zu einer Aussonderung von Menschen mit Down-Syndrom führt".
"Down-Syndrom gehört zur Vielfalt des menschlichen Lebens wie auch andere Dinge, die nicht immer alle gleich sind, Gott sei Dank, bei uns im Leben. Und Menschen mit Down-Syndrom leben gerne", sagte Schmidt am Donnerstag dem Deutschlandfunk.
Down-Syndrom sei "keine Krankheit". Es brauche nun Diskussionen über solche Fragen wie: "Welche Beratung brauchen Eltern? Wie können wir ihnen ein Leben mit einem Kind mit Down-Syndrom ermöglichen?", so die SPD-Politikerin weiter.
Hintergrund ist ein Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses für das Gesundheitswesen, der sich aus Vertretern von Ärzten, Krankenhäusern und Krankenkassen zusammensetzt. Dieser hatte am Donnerstag entschieden, dass die Kosten für Bluttests zur Feststellung von Trisomie 21 von den Krankenkassen übernommen werden muss. Den Bluttest gebe es aber "nur in begründeten Ausnahmefällen", hieß es. So müsse bei den Frauen eine Risikoschwangerschaft vorliegen. Zudem sei eine ärztliche Beratung Pflicht, hieß es weiter. Die ehemalige Gesundheitsministerin begrüßte diese Einschränkung: "Ich glaube, das ist schon mal positiv zu sehen, dass es eine Einschränkung gibt, denn wir haben uns auch immer dagegen gewehrt, dass dieser Bluttest als Reihenuntersuchung durchgeführt wird", sagte Schmidt dem Deutschlandfunk.
Quelle: dts Nachrichtenagentur