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Union: Steuerliche Umsetzung des Klimaschutzprogramms verabschiedet

Archivmeldung vom 13.11.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.11.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
CO2 ist Nahrung der Pflanzen! Zu sehen ist Pflanzenwachstum bei unterschiedlichen CO2 Konzentrationen im selben Zeitraum (Symbolbild)
CO2 ist Nahrung der Pflanzen! Zu sehen ist Pflanzenwachstum bei unterschiedlichen CO2 Konzentrationen im selben Zeitraum (Symbolbild)

Bild: Screenshot Youtube Video: "STUDY: Carbon Emissions Greatly Increase Greening of Earth - Earthly Headlines Convert & Download" / Eigenes Werk

Der Finanzausschuss hat heute das Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht beschlossen. Dazu erklären die finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Antje Tillmann und der zuständigen Berichterstatter Johannes Steiniger: "Besonders hervorzuheben ist die Umsetzung der energetischen Gebäudesanierung. Der Gebäudesektor ist für 14 % bzw. 120 Mio. Tonnen der gesamten CO2-Emissionen in Deutschland verantwortlich."

Beide weiter: "Das gestiegene öffentliche Interesse am Umweltschutz ermöglicht nun endlich Lösungen, die die Union seit Jahren fordert. Wir fördern deswegen diejenigen, die an ihrem selbstgenutztem Wohneigentum Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz vornehmen wollen. Bis zu 40.000 Euro gibt es pro Objekt, egal ob Einzelmaßnahme oder groß angelegte Gebäudesanierung. Bürokratiearm überlassen wir die Bescheinigung zur Energieeffizienz den ausführenden Fachunternehmen. Wer einen Energieberater nutzen möchte, bekommt diesen auch gefördert.

Mit der Senkung der Mehrwertsteuer auf Tickets im Schienenfernverkehr wird das Bahnfahren zukünftig billiger. Die Bahn hat schon angekündigt, die 12 %-Steuersenkung sofort an die Bahnkunden weiter zu geben. Damit schaffen wir mehr Mobilitätsoptionen und machen die Fahrt mit der Bahn attraktiver.

Um diejenigen zu entlasten, die in Zukunft für berufliche Fahrten trotzdem höhere Spritpreise zahlen müssen, erhöhen wir die Pendlerpauschale und führen eine Mobilitätsprämie ein. Wer besonders lange zur Arbeit fahren muss und damit auch besonders belastet wird, erhält künftig 35ct statt 30ct Pendlerpauschale ab dem 21. Kilometer. Geringverdiener, die von der Steuerentlastung durch die Pendlerpauschale nicht profitieren können, entlasten wir durch die neugeschaffene Mobilitätsprämie. Das Ganze passiert zeitlich befristet um Pendler zu motivieren bei der nächsten Kaufentscheidung ein umweltfreundlicheres Auto zu kaufen."

Quelle: CDU/CSU - Bundestagsfraktion (ots)


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