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Lambrecht will psychologische Schulung für Familienrichter

Archivmeldung vom 01.07.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 01.07.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Anklage, Gericht, Prozeß, Urteil (Symbolbild)
Anklage, Gericht, Prozeß, Urteil (Symbolbild)

Bild: Michael Grabscheit / pixelio.de

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) will Familienrichter künftig stärker für den Umgang mit sexueller Gewalt gegen Kinder schulen. "Ich will, dass entsprechende Kurse Pflicht werden, bevor jemand Familienrichter wird. Und durch regelmäßige Fortbildung aufgefrischt werden", sagte die Ministerin der "Bild".

Nur so könne man die "dringend notwendige Sensibilität der Richter" erhöhen - für die "einfühlsame Befragung von Kindern" und für "angemessene Skepsis" gegenüber den Tätern. Straffällige im Bereich Kindesmissbrauch "handeln oft sehr durchtrieben und manipulativ", so Lambrecht.

"Viele fallen auf ihre Ausflüchte und Beteuerungen herein. Bisher muss ein Familienrichter keinerlei psychologische Schulung durchlaufen, ehe er sein Amt antritt." Das wolle sie ändern. Mehr Härte und Konsequenz forderte die SPD-Politikerin zudem bei den Urteilen zu Missbrauch und Vergewaltigung von Kindern. "Viel zu oft werden Täter auf Bewährung verurteilt. Auch das wird durch die Anhebung des Strafmaßes erschwert", die die Ministerin an diesem Mittwoch vorstellen will. "Zudem will ich, dass derartige Taten länger im Führungszeugnis vermerkt werden, damit Täter nach Haftentlassung nicht als Erzieher oder als Karatelehrer arbeiten."

Lambrecht mahnte Richter auch dazu, "häufiger auch auf die Sicherungsverwahrun g zurückzugreifen". Kinderschutz müsse vorgehen. "Vergessen wir nicht: Diese Kinder sind traumatisiert für ihr ganzes Leben. Wegsperren, so lange es nötig ist - das ist das Prinzip der Sicherungsverwahrung - zum Schutz der Bevölkerung", so Lambrecht. Am Ende müsse das immer ein Richter entscheiden. "Aber die geringe Verhängung von Höchststrafen selbst bei schwerem Kindesmissbrauch, wo Kinder nicht nur angefasst sondern vergewaltigt werden - das zeigt mir, dass wir insgesamt mehr Konsequenz brauchen, bei Richtern, bei Gutachtern und anderen Beteiligten."

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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