"Flexi-Rente" soll zum 1. Januar 2017 in Kraft treten
Archivmeldung vom 14.09.2016
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDie unter dem Begriff "Flexi-Rente" geplanten Neuregelungen für ein längeres Arbeiten im Alter sollen zum 1. Januar 2017 in Kraft treten. Das geht aus der Formulierungshilfe der Bundesregierung für den Gesetzentwurf zur "Flexi-Rente" hervor, die der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post" vorliegt. Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) legt dem Bundeskabinett die Formulierungshilfe am heutigen Mittwoch vor.
Der Gesetzentwurf soll voraussichtlich Ende September von den Koalitionsfraktionen in den Bundestag eingebracht werden. Er sieht unter anderem vor, die bisherigen niedrigen und starren Hinzuverdienstgrenzen für die Teilrente deutlich zu verbessern. "Eine Teilrente kann künftig stufenlos in individueller Höhe bezogen werden", heißt es in dem Gesetzentwurf. Wer im Alter ab 63 Jahren nur einen Teil seiner gesetzlichen Rente mit Abschlägen beanspruchen möchte und weiter Teilzeit arbeitet, soll oberhalb einer Freigrenze von jährlich 6300 Euro grundsätzlich 40 Prozent des Hinzuverdienstes auf die Teilrente angerechnet bekommen. Dem Entwurf zufolge rechnet die Bundesregierung mit Mindereinnahmen und Mehrausgaben der Bundesagentur für Arbeit (BA) von 87 Millionen Euro jährlich, weil Arbeitgeberbeiträge zur Arbeitslosenversicherung für Rentner künftig entfallen sollen. Der Fiskus erwartet zudem Steuermindereinnahmen von zehn Millionen Euro pro Jahr, weil Arbeitgeber auch für weiterbeschäftigte Rentner Rentenbeiträge bezahlen sollen, die sie steuerlich absetzen können. "Durch die Flexi-Rente kann der Übergang in den Ruhestand individueller gestaltet und abgefedert werden. Wer neben der Rente arbeitet, kann auch seine späteren Rentenansprüche weiter aufbessern", sagte CDU-Sozialpolitiker Karl Schiewerling dem Blatt.
Quelle: Rheinische Post (ots)