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Vorsitzende der Mittelstands- und Wirtschaftsunion: "Streiks in kritischer Infrastruktur gesetzlich regeln"

Archivmeldung vom 12.03.2024

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.03.2024 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Mary Smith
Gitta Connemann (2016), Archivbild
Gitta Connemann (2016), Archivbild

Bild: Christliches Medienmagazin pro, on Flickr CC BY-SA 2.0

Die Vorsitzende der Mittelstands- und Wirtschaftsunion, Gitta Connemann (CDU) fordert Änderungen beim Streikrecht im Bereich der kritischen Infrastruktur. Connemann sagte am Dienstag im rbb24-Inforadio: "Das Streikrecht muss gesetzlich geregelt werden. Zurzeit ist das Streikrecht in Deutschland reines Richterrecht - anders als in anderen europäischen Ländern, wo es ein richtiges geschriebenes Streikrecht gibt."

Es gehe ihr ausdrücklich um kritische Infrastruktur wie Bahn- und Flugverkehr, Krankenhäuser sowie Energie- und Wasserversorgung, nicht um "normale" Tarifauseinandersetzungen: "Niemand will Streiks verbieten. Das Streikrecht ist ein wichtiges Recht, das auch grundgesetzlich verankert ist", erklärte Connemann. Sie fordere ein Schlichtungsverfahren vor Streiks und eine 48-stündige Ankündigungsfrist. Weiter seien ein Notdienst und ein Schutz von Feiertagen nötig. Schließlich brauchten die Unternehmen eine "Abkühlphase" - "wenn der erste Streik beendet ist und der nächste gleich wieder losgeht, können das unsere Betriebe nicht mehr schultern", betonte Connemann.

Vor einem Jahr hätte sich niemand von der Opposition diesen Forderungen angeschlossen. "Jetzt wird es von Streik zu Streik mehr an Unterstützung, zum Beispiel aus der FDP und aus Teilen der Grünen. Am Ende kostet jeder Streiktag 100 Millionen Euro." Das sei in einer Zeit, in der es der Wirtschaft schlecht geht, nicht mehr hinnehmbar.

Quelle: rbb - Rundfunk Berlin-Brandenburg (ots)

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