BND-Verstoß gegen Grundrechte gehört vor den Bundestag
Archivmeldung vom 18.11.2005
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDer BND hat Journalisten bespitzelt und will dazu im Kanzleramt eine Stellungnahme abgeben. Dazu erklärt Petra Pau, stellvertretende Vorsitzende der Linksfraktion:
Auch für den BND gilt das Grundgesetz und damit die Wahrung der
Pressefreiheit. Es geht also nicht um ein Kavaliersdelikt, sondern um
grobe Verstöße des BND gegen Grund- und Bürgerrechte. Diese müssen
aufgeklärt werden.
Es ist das gutes Recht des Kanzleramtes, dazu einen Bericht des
BND zu fordern. Aber das Kanzleramt ist kein Hort der Aufklärung. Der
Fall gehört in den Bundestag, vorerst in den Innenausschuss, notfalls
auch vor einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss.
Quelle: Pressemitteilung DIE LINKE.