Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation
Sie sind hier: Startseite Nachrichten Politik BND-Verstoß gegen Grundrechte gehört vor den Bundestag

BND-Verstoß gegen Grundrechte gehört vor den Bundestag

Archivmeldung vom 18.11.2005

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.11.2005 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Der BND hat Journalisten bespitzelt und will dazu im Kanzleramt eine Stellungnahme abgeben. Dazu erklärt Petra Pau, stellvertretende Vorsitzende der Linksfraktion:

Auch für den BND gilt das Grundgesetz und damit die Wahrung der Pressefreiheit. Es geht also nicht um ein Kavaliersdelikt, sondern um grobe Verstöße des BND gegen Grund- und Bürgerrechte. Diese müssen aufgeklärt werden.

Es ist das gutes Recht des Kanzleramtes, dazu einen Bericht des BND zu fordern. Aber das Kanzleramt ist kein Hort der Aufklärung. Der Fall gehört in den Bundestag, vorerst in den Innenausschuss, notfalls auch vor einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss.

Quelle: Pressemitteilung DIE LINKE.

Videos
Daniel Mantey Bild: Hertwelle432
"MANTEY halb 8" deckt auf - Wer steuert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Mantey halb 8 - Logo des Sendeformates
"MANTEY halb 8": Enthüllungen zu Medienverantwortung und Turcks Überraschungen bei und Energiewende-Renditen!
Termine
Newsletter
Wollen Sie unsere Nachrichten täglich kompakt und kostenlos per Mail? Dann tragen Sie sich hier ein:
Schreiben Sie bitte tadler in folgendes Feld um den Spam-Filter zu umgehen

Anzeige