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AfD mahnt Bundeskanzlerin Merkel in der Causa ‚Thüringen' ab!

Archivmeldung vom 18.02.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.02.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
AfD mahnt Bundeskanzlerin, Bundesregierung und Bundespresseamt ab
AfD mahnt Bundeskanzlerin, Bundesregierung und Bundespresseamt ab

Bild: AfD Deutschland

Bundeskanzlerin Angela Merkel hat am 6. Februar 2020 im Rahmen ihrer Afrikareise im südafrikanischen Pretoria unter anderem die Wahl des thüringischen Ministerpräsidenten Thomas Kemmerich einen Vorgang genannt, der „unverzeihlich“ sei und dessen Ergebnis „wieder rückgängig“ gemacht werden müsste.

Das Bundespresseamt hat den Mitschrift dieser Pressekonferenz anschließend auf der Webseite der Bundesregierung veröffentlicht, vergleiche hier: www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/pressekonferenz-von-bundeskanzlerin-merkel-und-dem-praesidenten-der-republik-suedafrika-cyril-ramaphosa-1719738.

Mit diesen Äußerungen, die in keinerlei Bezug zur Erfüllung ihrer amtlichen Aufgabe stehen, hat Frau Merkel allerdings die Amtspflichten zur neutralen und sachlichen Wahrung ihres öffentlichen Amtes verletzt sowie gegen das Sachlichkeits- und gegen das Neutralitätsgebot verstoßen.

Weil dadurch die Alternative für Deutschland (AfD) eklatant in ihren Rechten verletzt worden ist, hat der AfD-Bundesvorstand am 18. Februar 2020 sowohl die Bundeskanzlerin als auch die Bundesregierung und das Bundespresseamt abmahnen lassen. Sollten die beigefügten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen nicht bis zum 26.02.2020 um 8:00 Uhr abgegeben worden sein, behält sich der AfD-Bundesvorstand gerichtliche Schritte vor.

Bundessprecher Tino Chrupalla: „Die Bundeskanzlerin hat wieder einmal gezeigt, dass ihr grundsätzliche Prinzipien unseres Rechtsstaates offenbar fremd geblieben sind. Merkels Vorgehen entspricht nicht der freiheitlich-demokratischen Grundordnung in Deutschland. Die AfD wird deshalb zur rechtlichen Klärung der Angelegenheit im Bedarfsfall bis zum Bundesverfassungsgericht gehen.“

 Anlagen – die drei Abmahnungen als PDF-Dateien zum Herunterladen:

Quelle: AfD Deutschland

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