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Kurt Lauk: "Steuererhöhung wäre Gift für die deutsche Start-up-Szene"

Archivmeldung vom 20.02.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.02.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Prof. Dr. Kurt J. Lauk Bild: Wirtschaftsrat Deutschland
Prof. Dr. Kurt J. Lauk Bild: Wirtschaftsrat Deutschland

Zu den heutigen Beratungen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe des Vermittlungsausschusses für die Umsetzung des EuGH-Urteils vom 20. Oktober 2011 zu Steuerbefreiungen für Streubesitzdividenden erklärt der Präsident des Wirtschaftsrates, Kurt J. Lauk: "Steuererhöhung wäre Gift für die deutsche Start-up-Szene"

"Der Wirtschaftsrat empfiehlt den Bundesländern dringend, in den Verhandlungen im Vermittlungsausschuss die beeindruckenden Erfolge der Start-up-Szene in Deutschland nicht leichtfertig aufs Spiel zu setzen", mahnte Kurt J. Lauk, Präsident des Wirtschaftsrates. "Die Ausweitung der Besteuerung für Streubesitzdividenden auf inländische Inhaber wäre Gift für den stark aufstrebenden Start-up-Standort Deutschland, denn die Start-ups sind auf die Finanzierung durch viele verschiedene Investoren dringend angewiesen sind", so Lauk weiter.

Jährlich seien allein in der Informations- und Kommunikationstechnologie 9.000 Unternehmensgründungen zu verzeichnen. Von 1995 bis 2010 habe der Wachstumsmotor Start-up-Unternehmen allein in diesem Bereich insgesamt 1,35 Millionen Arbeitsplätze geschaffen. "In der digitalen Wirtschaft ist Berlin inzwischen führender Standort für Internet-Start-ups in Kontinentaleuropa. Unsere Wettbewerbsvorteile dürfen wir deshalb nicht leichtfertig verspielen", forderte der Präsident des Wirtschaftsrates die Beteiligten an den Vorverhandlungen zur Streubesitzbesteuerung für den Vermittlungsausschuss auf. Der Bundestag habe im Herbst vergangenen Jahres mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Umsetzung des EuGH-Urteils vom 20. Oktober 2011 zur Anwendung von Steuerbefreiungen für Streubesitzdividenden in verantwortungsvoller Weise aufgezeigt, dass das Europa-Recht auch durch eine Steuerfreistellung erfüllt werden könne, die sowohl inländischen als auch ausländischen Beteiligungsinhabern gewährt werde.

Die dafür in der vollen Jahreswirkung bezifferten Steuermindereinnahmen für die Gesamtheit der Bundesländer in Höhe von 247 Millionen Euro seien vielmehr als wichtige Zukunftsinvestition in den Standort Deutschland zu sehen. "Das gilt erst recht, wenn man die künftigen Steuereinnahmen aus Unternehmenserträgen und aus Einkommen sowie die Beiträge für die Sozialkassen berücksichtigt, die die Unternehmensgründer bei Vorfinden günstiger Standortbedingungen auch in den kommenden Jahren schaffen werden", machte Lauk deutlich. Der vorübergehende Verzicht auf aktuelle Steuereinnahmen werde bereits in kurzer Zeit ein Vielfaches an Mehreinnahmen für Bund und Länder generieren. Deshalb mache eine Ausweitung der Besteuerung auch fiskalisch keinen Sinn.

Quelle: Der Wirtschaftsrat der CDU (ots)

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