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Bestrebungen in Union für Änderung des Verfassungsschutzgesetzes

Archivmeldung vom 02.01.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 02.01.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Marian Wendt.de
Bild: Marian Wendt.de

In der Unionsbundestagsfraktion gibt es Bestrebungen, das Trennungsgebot zwischen Nachrichtendiensten und Polizei zu lockern. "Das historisch begründete Trennungsgebot ist nicht mehr zeitgemäß", sagte der Innenpolitiker Marian Wendt (CDU) der "Welt".

"Nach Gesprächen mit meinen Kollegen in der Fraktion werden wir in den kommenden Monaten die notwendigen Änderungen im Bundesverfassungsschutzgesetz angehen", sagte Wendt, der dem Petitionsausschuss des Bundestages vorsitzt. Wendt fordert vor allem einen leichteren Zugriff von Polizisten auf Informationen der Dienste. "Das Bundesamt für Verfassungsschutz und der Bundesnachrichtendienst sammeln im In- und Ausland Informationen über Terroristen, Gefährder und Personen, die unsere freiheitliche demokratische Grundordnung zerstören wollen." Dieses Material werde in Datenbanken gespeichert, deren Informationen mit anderen Partnerbehörden ausgetauscht würden. Leider könne die Polizei aber in allgemeinen Personenkontrollen nur die Identitätsangaben überprüfen.

"Der Polizist weiß nicht, ob die vor ihm stehende Person von den Diensten als Gefährder geführt wird", sagte der CDU-Innenpolitiker. Eine Fahndung und ein Hinweis an die Polizei durch die Dienste erfolgten "wegen des Trennungsgebotes erst, wenn ein Anschlag oder die Straftat unmittelbar bevorsteht". Durch das Fehlen des Informationsaustausches entstehe erheblicher Schaden. Deswegen sei "die Aufhebung des Trennungsgebot erforderlich". Der Staat und die Sicherheitsbehörden sollten ihre gesamten Informationen gemeinsam führen, auswerten und allen betroffenen Stellen zur Verfügung stellen, forderte Wendt.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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