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Verfassungswidrige Überwachung wird fortgeschrieben

Archivmeldung vom 24.11.2005

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 24.11.2005 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Per Gesetz soll das Zollkriminalamt für weitere zwei Jahre ermächtigt werden, die Post und die Telekommunikation präventiv zu überwachen. Dazu erklärt Petra Pau, stellvertretende Vorsitzende der Linksfraktion:

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil zum "großen Lauschangriff" die gängige Überwachungspraxis gerügt und ihr enge Grenzen gesetzt. Damit war auch klar, dass die Ermächtigung des Zollkriminalamtes zur präventiven Überwachung von Post- und Telekommunikations-Geheimnisses verfassungswidrig ist.

Die Bundesregierung und der Bundestag hatten eine Frist bis zum 31. 12. 2005, um das entsprechende Gesetz zu ändern. Nun geschieht das Gegenteil. Im Eilverfahren soll das alte, verfassungswidrige Gesetz verlängert werden. Das ist ein Affront gegen das Grundgesetz und verbriefte Bürgerrechte.

Quelle: Pressemitteilung DIE LINKE.

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