Verfassungswidrige Überwachung wird fortgeschrieben
Archivmeldung vom 24.11.2005
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittPer Gesetz soll das Zollkriminalamt für weitere zwei Jahre ermächtigt werden, die Post und die Telekommunikation präventiv zu überwachen. Dazu erklärt Petra Pau, stellvertretende Vorsitzende der Linksfraktion:
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil zum "großen
Lauschangriff" die gängige Überwachungspraxis gerügt und ihr enge
Grenzen gesetzt.
Damit war auch klar, dass die Ermächtigung des Zollkriminalamtes
zur präventiven Überwachung von Post- und
Telekommunikations-Geheimnisses verfassungswidrig ist.
Die Bundesregierung und der Bundestag hatten eine Frist bis zum
31. 12. 2005, um das entsprechende Gesetz zu ändern. Nun geschieht
das Gegenteil.
Im Eilverfahren soll das alte, verfassungswidrige Gesetz
verlängert werden. Das ist ein Affront gegen das Grundgesetz und
verbriefte Bürgerrechte.
Quelle: Pressemitteilung DIE LINKE.