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Hartwig: Der Verfassungsschutz darf nicht die Axt an die Grundlagen der Demokratie legen

Archivmeldung vom 13.02.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.02.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Dr. Roland Hartwig (2020)
Dr. Roland Hartwig (2020)

Bild: AfD Deutschland

Die eng gefassten Ausnahmen, die das Bundesverfassungsgericht für eine Beobachtung zulässt, liegen bei AfD-Abgeordneten nicht vor.

Der Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Bundestagsfraktion, Roland Hartwig, erklärt zu einem Medienbericht, dass der Verfassungsschutz damit begonnen habe, mehrere AfD-Abgeordnete aus dem Bundestag und den Landesparlamenten auch mit nachrichtendienstlichen Mitteln bei ihren außerparlamentarischen Aktivitäten überwachen zu wollen:  „Das wäre – wenn es zutrifft – ein ungeheuerlicher und rechtswidriger Eingriff in das freie Mandat unserer Abgeordneten.

Jeder Mandatsträger hat das von der Verfassung geschützte Recht, ungestört mit seinen Wählern zu kommunizieren, ohne dass ein Inlandsgeheimdienst mithört oder mitliest. Die wenigen eng gefassten Ausnahmen, die das Bundesverfassungsgericht dabei zulässt, liegen hier zweifellos nicht vor. Wir werden jetzt alle in Betracht kommenden rechtlichen Möglichkeiten prüfen. Wir können und dürfen nicht zusehen, wenn der Verfassungsschutz selbst die Axt an die Grundlagen unserer Demokratie legt.“

Quelle: AfD Deutschland

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