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AfD scheitert erneut mit Einspruch gegen Bremer Bürgerschaftswahl

Archivmeldung vom 16.08.2024

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.08.2024 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Mary Smith
Richter, Gericht, Justiz, Urteil, Anklage, Verfahren, Gerichtsverhandlung (Symbolbild)
Richter, Gericht, Justiz, Urteil, Anklage, Verfahren, Gerichtsverhandlung (Symbolbild)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Der Bremer Staatsgerichtshof hat Einsprüche der AfD gegen die Wahl zur Bürgerschaft 2023 zurückgewiesen. Die Wahl, aus der die SPD als Sieger hervorgegangen war, muss nach der am Freitag verkündeten Entscheidung nicht wiederholt werden. Der Staatsgerichtshof stellte die letzte Instanz in dem Verfahren dar.

Die AfD Bremen konnte 2023 zur Wahl nicht antreten, nachdem für den zerstrittenen Landesverband zwei Wahlvorschläge eingereicht worden waren - einer durch den Rumpfvorstand und einer durch den Notvorstand. Der Wahlbereichsausschuss wies damals beide Wahlvorschläge zurück, weil eine doppelte Einreichung verboten ist.

Das Wahlprüfungsgericht hatte später geurteilt, dass das Vorgehen des Wahlbereichsausschusses rechtens war. Dies wurde jetzt durch den Bremer Staatsgerichtshof bestätigt.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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