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Althaus (CDU) fordert SPD zum Einlenken im Streit um Stasi-Unterlagengesetz auf

Archivmeldung vom 09.11.2006

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 09.11.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Der thüringische Ministerpräsident Dieter Althaus (CDU) hat die SPD aufgefordert, eine gesetzliche Regelung zur weiteren Überprüfung der Mitarbeiter im öffentlichen Dienst auf frühere Stasi-Mitarbeit mitzutragen. Solche Überprüfungen müssten "auch künftig generell möglich sein und nicht nur bei Vorliegen eines konkreten Verdachts", sagte Althaus dem "Tagesspiegel" (Freitagausgabe) in einem Interview.

Anfang der Woche hatte bereits die CDU-Bundestagsfraktion erkennen lassen, dass sie von einem ursprünglichen Novellierungsentwurf von Union, SPD und Grünen zum Stasi-Unterlagengesetz abrückt, wonach solche Überprüfungen nur noch im konkreten Verdachtsfall möglich sein sollten. Die Behandlung des Gesetzes im Bundestages war deshalb um zwei Wochen verschoben worden. "Ich hoffe, dass die verbleibende Zeit genutzt wird, um die SPD von der Richtigkeit dieses Weges zu überzeugen und dass dann auch die Mehrheit im Bundestag steht", sagte Althaus dem "Tagesspiegel".

Er könne auch damit leben, wenn diese Regelung im neuen Stasi-Unterlagengesetz nicht unbefristet, wie ursprünglich von Thüringen gefordert, sondern auf fünf Jahre befristet gelte. "Entscheidend ist, dass es weitergeht. In den nächsten fünf Jahren ist Zeit genug, um das ganze Verfahren noch einmal gründlich zu überdenken. Und dann können politische Entscheidungen wieder neu getroffen werden", sagte Althaus.

Der CDU-Politiker wies Kritik aus SPD-Kreisen zurück, er habe sich das Thema in Unkenntnis der Sachlage zu eigen gemacht. "Das ist absoluter Unsinn. Unsere Vorlage für den Bundesrat lag seit Monaten vor. Sie hat sich immer am heutigen Stasi-Unterlagengesetz orientiert und zwei wichtige Säulen hervorgehoben: Die Regelanfrage bleibt weiterhin möglich und keine Gruppe wird von Stasi-Überprüfungen ausgeschlossen", sagte Althaus. Dabei gehe es nicht in erster Linie um einen verfassungs- und strafrechtlichen Tatbestand, "sondern es geht insbesondere um moralische Verantwortung". "Jetzt zeigt sogar das Gutachten der Bundesjustizministerin, dass selbst die verfassungsrechtlichen Bedenken, die immer ins Spiel gebracht wurden, nicht zu halten sind", sagte Althaus.

Quelle: Pressemitteilung Pressekontakt:

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