Althaus (CDU) fordert SPD zum Einlenken im Streit um Stasi-Unterlagengesetz auf
Archivmeldung vom 09.11.2006
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDer thüringische Ministerpräsident Dieter Althaus (CDU) hat die SPD aufgefordert, eine gesetzliche Regelung zur weiteren Überprüfung der Mitarbeiter im öffentlichen Dienst auf frühere Stasi-Mitarbeit mitzutragen. Solche Überprüfungen müssten "auch künftig generell möglich sein und nicht nur bei Vorliegen eines konkreten Verdachts", sagte Althaus dem "Tagesspiegel" (Freitagausgabe) in einem Interview.
Anfang der Woche hatte bereits
die CDU-Bundestagsfraktion erkennen lassen, dass sie von einem
ursprünglichen Novellierungsentwurf von Union, SPD und Grünen zum
Stasi-Unterlagengesetz abrückt, wonach solche Überprüfungen nur noch
im konkreten Verdachtsfall möglich sein sollten. Die Behandlung des
Gesetzes im Bundestages war deshalb um zwei Wochen verschoben worden.
"Ich hoffe, dass die verbleibende Zeit genutzt wird, um die SPD von
der Richtigkeit dieses Weges zu überzeugen und dass dann auch die
Mehrheit im Bundestag steht", sagte Althaus dem "Tagesspiegel".
Er könne auch damit leben, wenn diese Regelung im neuen
Stasi-Unterlagengesetz nicht unbefristet, wie ursprünglich von
Thüringen gefordert, sondern auf fünf Jahre befristet gelte.
"Entscheidend ist, dass es weitergeht. In den nächsten fünf Jahren
ist Zeit genug, um das ganze Verfahren noch einmal gründlich zu
überdenken. Und dann können politische Entscheidungen wieder neu
getroffen werden", sagte Althaus.
Der CDU-Politiker wies Kritik aus SPD-Kreisen zurück, er habe sich das Thema in Unkenntnis der Sachlage zu eigen gemacht. "Das ist absoluter Unsinn. Unsere Vorlage für den Bundesrat lag seit Monaten vor. Sie hat sich immer am heutigen Stasi-Unterlagengesetz orientiert und zwei wichtige Säulen hervorgehoben: Die Regelanfrage bleibt weiterhin möglich und keine Gruppe wird von Stasi-Überprüfungen ausgeschlossen", sagte Althaus. Dabei gehe es nicht in erster Linie um einen verfassungs- und strafrechtlichen Tatbestand, "sondern es geht insbesondere um moralische Verantwortung". "Jetzt zeigt sogar das Gutachten der Bundesjustizministerin, dass selbst die verfassungsrechtlichen Bedenken, die immer ins Spiel gebracht wurden, nicht zu halten sind", sagte Althaus.
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