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Beamtenbund-Chef erwartet Scheitern des Tarifeinheitsgesetzes

Archivmeldung vom 23.01.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.01.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Klaus Dauderstädt Bundesvorsitzender Bild: DBB Beamtenbund und Tarifunion
Klaus Dauderstädt Bundesvorsitzender Bild: DBB Beamtenbund und Tarifunion

Der Vorsitzende des Gewerkschaftsdachverbands dbb Beamtenbund und Tarifunion, Klaus Dauderstädt, erwartet, dass das Tarifeinheitsgesetz vom Bundesverfassungsgericht gekippt wird. "Ich hoffe, dass die Richter der Ansicht der Kläger folgen, dass das Gesetz unter zwei Aspekten nichts taugt und deshalb aufzuheben ist: Erstens, weil es die Koalitionsfreiheit beeinträchtigt und damit im Kern verfassungswidrig ist. Und zweitens, weil es ungeeignet ist, die erhofften Ziele wirklich zu erreichen", sagte Dauderstädt dem "Handelsblatt".

Das Gericht werde zu prüfen haben, ob das Gesetz geeignet, erforderlich, zumutbar und verhältnismäßig sei. "Und da habe ich erhebliche Zweifel", sagte der dbb-Chef. Als Beispiel für mangelnde Praktikabilität nannte er die Entgeltordnung für Lehrer, die der Beamtenbund in der letzten Länder-Tarifrunde im Alleingang abgeschlossen hatte.

Verdi beziehungsweise die GEW hatten sich der Regelung nicht angeschlossen. "Wäre das Tarifeinheitsgesetz damals schon in Kraft gewesen, hätten die Arbeitgeber von Schule zu Schule prüfen müssen, wer dort die gewerkschaftliche Mehrheit hat und ob die Entgeltordnung zur Anwendung kommt", sagte Dauderstädt.

Wenn eine Schule nun nur drei angestellte Lehrer habe und einer sei Mitglied bei der GEW, einer beim Deutschen Realschullehrerverband im dbb und der dritte unorganisiert: "Welchen Tarifvertrag wendet denn nun das Ministerium auf diese drei Lehrer an?", fragte Dauderstädt. Sollte das Gesetz Bestand haben, werde es vor allem ein Beschäftigungsprogramm für Notare und Arbeitsgerichte, warnte der dbb-Chef.

Sowohl der Notarverband als auch die Arbeitsrichter im Deutschen Richterbund hätten im Gesetzgebungsverfahren massiv protestiert, seien aber übergangen worden. Das Bundesverfassungsgericht verhandelt am Dienstag und Mittwoch über die Klagen von vier Berufs- und Spartengewerkschaften sowie der DGB-Gewerkschaft Verdi gegen das im Sommer 2015 in Kraft getretene Tarifeinheitsgesetz.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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