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Fischbach/Michalk: Mutter-Kind-Kuren sind Investition in die Zukunft

Archivmeldung vom 28.10.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.10.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Fabian Pittich
Maria Michalk / Bild: maria-michalk.de
Maria Michalk / Bild: maria-michalk.de

Seit dem Jahr 2007 besteht in der gesetzlichen Krankenversicherung ein Rechtsanspruch auf Mutter-/Vater-Kind-Maßnahmen. Mehrere Statistiken lenken die öffentliche Aufmerksamkeit auf die Bewilligungspraxis dieser Maßnahmen. Dazu erklären die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ingrid Fischbach, und die Behindertenbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Maria Michalk: "Mutter-Kind-Kuren sind ein wichtiges Instrument, um Müttern in einer gesundheitlichen und familiären Belastungssituation zu helfen. Oft sind diese stationären Maßnahmen für die Mütter die einzige Möglichkeit, wieder zu Kräften zu kommen."

Michalk weiter: "Deshalb hat der Deutsche Bundestag im Jahr 2007 ganz bewusst die Mutter-Kind-Kuren zu einer Pflichtleistung in der gesetzlichen Krankenversicherung umgewandelt. Denn nicht alles kann in ambulanter Behandlung zu dauerhaftem Erfolg führen. Die Bewilligungszahlen zeigen, dass nach einem starken Anstieg nach der Gesetzesänderung jetzt wieder ein Rückgang eingetreten ist. Dies kann jedoch nicht allein mit weniger Geburten erklärt werden. Wir gehen davon aus, dass alle Anträge auf Mutter-Kind-Kuren nach objektiven Kriterien entschieden werden."

Quelle: CDU/CSU - Bundestagsfraktion

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