Kriminalbeamte begrüßen Plan zur Nutzung von Gesichtserkennung
Archivmeldung vom 12.08.2024
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Freigeschaltet durch Sanjo BabićDer Vorsitzende des Bundes Deutscher Kriminalbeamter, Dirk Peglow, begrüßt das Vorhaben des Bundesinnenministeriums, wonach das Bundeskriminalamt und die Bundespolizei bei der Suche nach mutmaßlichen Terroristen oder anderen Schwerverbrechern künftig Gesichtserkennungssoftware einsetzen dürfen.
"Wir stehen voll hinter dem Vorschlag von Frau Faeser", sagte er dem
"Redaktionsnetzwerk Deutschland". "Er hat genau die richtige Intention.
Denn es kann nicht sein, dass die Polizeibehörden bei der Ermittlung von
unbekannten Tatverdächtigen das Internet aussparen müssen, während
investigative Recherchenetzwerke es nutzen können." Die rechtlichen
Grundlagen und technischen Voraussetzungen zur Online-Fahndung müssten
schnell geschaffen werden. Peglow stellte jedoch klar: "Eine Überwachung
des öffentlichen Raums mit entsprechenden biometrischen Abgleichen
sehen wir kritisch. Wir möchten keine Verhältnisse wie in China."
Der
Gründer der Plattform "Netzpolitik", Markus Beckedahl, sagte dem RND
hingegen: "Ich gehe davon aus, dass das Vorhaben nicht
verfassungskonform ist. Denn es schränkt die Rechte von uns allen massiv
ein." Schließlich gebe es längst Unternehmen, die massenhaft Bilder
speicherten und dann Interessenten anböten. Das wecke Begehrlichkeiten,
nicht allein bei Sicherheitsbehörden, sondern etwa auch bei Stalkern.
Beckedahl fuhr fort: "Man kann sich außerdem vorstellen, wie diese
Werkzeuge von Rechtsaußenregierungen missbraucht werden könnten, die wir
uns in Deutschland jetzt zumindest auf Landesebene ebenfalls vorstellen
müssen."
Quelle: dts Nachrichtenagentur