Regierung erwägt Streichen von Alkohol und Tabak aus Hartz-IV-Regelsätzen
Archivmeldung vom 02.09.2010
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittIn der Bundesregierung wird erwogen, Ausgaben für Alkohol und Tabak künftig grundsätzlich nicht mehr für die Berechnung der Hartz-IV-Regelsätze heranzuziehen. Das berichtet die Rheinische Post unter Berufung auf Koalitionskreise.
Die Überlegungen liefen derzeit auf "unterer Ebene". Eine endgültige Meinungsbildung werde in zwei bis drei Wochen erwartet, wenn die Auswertung der aktuellen Einkommens- und Verbrauchsstichproben vorliege. Zuvor hatte FDP-Fraktionschefin Birgit Homburger im Interview mit der Zeitung die Frage aufgeworfen, "ob alles, was derzeit zum Grundbedarf gehört, tatsächlich Grundbedarf ist".
Quelle: Rheinische Post