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SPD will im Erbschaftsteuer-Streit Machtwort von Merkel an die CSU

Archivmeldung vom 26.05.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 26.05.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Carsten Linnemann
Carsten Linnemann

Foto: Thorsten Schneider
Lizenz: CC-BY-SA-3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die SPD fordert Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) auf, die CSU im Streit über die Erbschaftsteuerreform zur Ordnung zu rufen. "Weil sie sich offenbar als Schutzpatron der reichsten Erben fühlt, lässt die CSU den CDU-Bundesfinanzminister mit seinem Vorschlag zur Erbschaftsteuer auflaufen", sagte der stellvertretende SPD-Fraktionschef im Bundestag, Carsten Schneider, der "Welt". "Die Bundeskanzlerin und CDU-Vorsitzende sollte nicht länger tatenlos zuschauen. Die CSU wird immer mehr zur Christlichen Stillstandsunion."

Die Union dringt laut "Welt" darauf, Ausnahmen von dem geplanten Freibetrag in Höhe von 20 Millionen Euro vorzusehen. So will sie etwa Verwertungsbeschränkungen und Reinvestitionsklauseln berücksichtigen. Die SPD besteht allerdings auf einer strikten Einbeziehung des Privatvermögens ab 20 Millionen Euro. "Die Einbeziehung des Privatvermögens bei großen Erbschaften muss kommen", sagte die zuständige Berichterstatterin der SPD-Bundestagsfraktion für die Erbschaftsteuer, Cansel Kiziltepe. Denkbar sei nur, eine Wahlmöglichkeit zu schaffen. Wer das Privatvermögen nicht offen legen wolle, für den könnten für die gesamte Erbschaftsteuerschuld verzinsliche Stundungsregeln greifen, sagte Kiziltepe. Auch die Bundesländer machen in einem Brief an Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) ihre Positionen deutlich. Einem Großteil der Länder sei wichtig, "dass man bei der Prüfgrenze zum Großvermögen eine Fallballwirkung vermeidet", schreibt Thomas Schäfer (CDU), hessischer Finanzminister und derzeit Chef der Länderfinanzminister-Konferenz in dem Brief vom 19. Mai, über den die "Welt" berichtet. "Technisch kommen daher nur ein Freibetrag oder eine Freigrenze mit Gleitklausel in Betracht." Auch solle bei der Bedürfnisprüfung das vorhandene Privatvermögen "außen vor" gelassen werden.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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