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Bundesregierung will Fluglärm-Grenzwerte erst ab 2021 verschärfen

Archivmeldung vom 16.01.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.01.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Eine Boeing 747–400 knapp über den Häuser im Landeanflug.
Eine Boeing 747–400 knapp über den Häuser im Landeanflug.

Lizenz: Public domain
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die Bundesregierung will vorerst keine Reform des Fluglärmgesetzes auf den Weg bringen. Das geht aus dem Fluglärmbericht hervor, mit dem sich an diesem Mittwoch das Kabinett befasst und der der Düsseldorfer "Rheinischen Post" vorliegt. Vielmehr spricht die Bundesregierung dem Bundestag darin Empfehlungen für besseren Lärmschutz in betroffenen Gebieten rund um Flughäfen aus.

So sollen bestehende Lärmschutzgebiete dadurch erhalten bleiben, dass die Lärm-Grenzwerte ab 2021 um ein bis drei Dezibel abgesenkt werden. Eine "vorgreifende Absenkung" der Grenzwerte werde von der Bundesregierung hingegen "nicht empfohlen", heißt es in dem Bericht. Mit niedrigeren Grenzwerten würden die Anforderungen an den Flugverkehr hoch bleiben, auch wenn künftige Flugzeugmotoren leiser und die Lärmbelastung in angrenzenden Gebieten geringer werden. Außerdem schlägt die Bundesregierung vor, dass Kitas, Grundschulen und Krankenhäuser die Kosten für Schallschutzmaßnahmen leichter erstattet bekommen. Dafür sollen die Ansprüche solcher Einrichtungen, in denen sich tagsüber besonders lärmempfindliche Menschen aufhalten, ausgeweitet werden.

Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) hätte sich jedoch weitergehende Maßnahmen gewünscht. Ein Sprecher des Umweltressorts sagte dazu auf Anfrage der "Rheinischen Post": "Fluglärm lässt sich nur dann nachhaltig verringern, wenn auch die Geräuschpegel der Flugzeuge sinken und der Flugbetrieb im Sinne der Bevölkerung lärmbewusster organisiert wird." Dies ließe sich zum Beispiel durch strengere Vorgaben für die Geräuschwerte der Flugzeuge und durch Erleichterungen bei Nachtflugbeschränkungen und -verboten erreichen. Dazu wären neben Verbesserungen im Fluglärmgesetz weitere Vorgaben im Luftverkehrsgesetz nötig. "Diese Herangehensweise wurde in der Bundesregierung nicht von allen Ressorts geteilt", sagte der Sprecher.

Quelle: Rheinische Post (ots)

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