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Kommunen fordern Einigung auf neuen Bußgeldkatalog

Archivmeldung vom 06.11.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.11.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bußgeldbescheid
Bußgeldbescheid

Bild: Impfkritik.de / stockfoto- MG -adobestock

Vor der Bundesratssitzung am heutigen Freitag haben Deutschlands Kommunen einen schnellen Kompromiss im Streit über den neuen Bußgeldkatalog gefordert. "Bund und Länder müssen die Hängepartie endlich beenden und eine Einigung finden", sagte Gerd Landsberg, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes (DStGB), im Gespräch mit der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (NOZ).

Landsberg weiter: "Anstelle weiterer ideologischer Debatten um Fahrverbote brauchen wir eine Reform, die die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer grundlegend verbessert." Anlass für Landsbergs Vorstoß ist die Bundesratssitzung am Freitag, auf deren Agenda ein neuer Vorschlag des Verkehrsausschusses steht. Demnach sollen Geldbußen für Raser "nahezu verdoppelt" werden. Überdies sind Fahrverbote bei Tempoüberschreitungen ab 26 km/h innerorts und ab 36 km/h außerorts vorgesehen, und zwar schon "bei einem erstmaligen Verstoß".

Für die Kommunen sei dies "ein tragfähiger Kompromiss", sagte Landsberg. Allerdings müsse "die Möglichkeit der Bewährung bei erstmaligem Verstoß ergänzt werden". Der Individualverkehr habe in der Corona-Pandemie an Bedeutung gewonnen. Der DStGB-Hauptgeschäftsführer warnte daher vor einem "falschen Feldzug gegen das Auto", indem Strafen für Temposünder "unverhältnismäßig erhöht werden".

Der im April beschlossene neue Bußgeldkatalog ist wegen eines Formfehlers im Gesetzestext außer Kraft. Alle "Reparaturvorschläge" von Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) wurden bislang vom Bundesrat abgeblockt. Bis es zu einer Einigung kommt, gelten nicht nur für Raser, sondern auch für viele weitere Verkehrsverstöße niedrigere oder sogar keine Sanktionen, dazu zählt auch das unberechtigte Befahren einer Rettungsgasse.

Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung (ots)

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