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Bundesländer wollen Staatsvertrag für vergleichbares Unterrichtsniveau

Archivmeldung vom 09.01.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 09.01.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: knipseline / pixelio.de
Bild: knipseline / pixelio.de

Bayern, Sachsen und Niedersachsen wollen mit einem Staatsvertrag ein vergleichbares Unterrichtsniveau in allen 16 Bundesländern gesetzlich verankern. Nach Informationen der "Süddeutschen Zeitung" sehen Eckpunkte für einen solchen Vertrag vor, dass die bereits vorliegenden "Bildungsstandards" künftig verpflichtend überall in Lehrplänen und Prüfungen umgesetzt werden.

Trotz dieser Bildungsstandards, die unter anderem in Deutsch und Mathematik die zu erwartenden Kenntnisse von Schülern in bestimmten Klassen definieren, ist das Leistungsgefälle zwischen Schülern verschiedener Länder teils enorm. So sind bayerische Viertklässler etwa beim Rechnen gleichaltrigen Berlinern ungefähr ein Jahr voraus, wie erst im Oktober eine Studie auf Basis der Grundschulstandards gezeigt hatte.

Die Minister der drei Bundesländer wollen ihren Entwurf an diesem Mittwoch in Berlin vorstellen. Bereits in früheren Beschlüssen hat die Kultusministerkonferenz (KMK) mehr Vergleichbarkeit versprochen und die gemeinsamen Bildungsstandards forciert. KMK-Beschlüsse haben allerdings nicht die Rechtswirkung eines Verfassungsorgans. Ein Staatsvertrag gäbe, wie es aus dem Umfeld des bayerischen Kultusministeriums heißt, "eine verbindliche Orientierung", es sei "das stärkste Instrument, das den Ländern zur Verfügung steht". Die Bedeutung eines solchen Vertrags zeigt sich schon darin, dass er nicht von den Fachministern beschlossen wird - sondern alle 16 Landtage passieren muss. Umfangreiche Vergleichsstudien sollen künftig überprüfen, ob sich die Länder in der Praxis tatsächlich daran halten.

Außerdem müssten die Abschlüsse eines Lehramtsstudium in den verschiedenen Bundesländern überall als "hinreichende Zugangsvoraussetzung" für das Referendariat an Schulen gelten, heißt es.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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