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Wohnsitzauflage für Asylbewerber kommt

Archivmeldung vom 14.04.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.04.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de

Die Koalitionsspitzen haben in der Nacht zu Donnerstag beschlossen, eine Wohnsitzauflage für Asylbewerber einzuführen. Aufgrund "dringenden Bedarfs der Länder" sei "zur Sicherstellung der Integration und zur Vermeidung von sozialen Brennpunkten eine gleichmäßigere Verteilung von Schutzberechtigten erforderlich", heißt es in einem sechsseitigen Eckpunktepapier, das am Donnerstag verbreitet wurde. Eine entsprechende Regelung soll in das geplante Integrationsgesetz (IntG) aufgenommen werden. Demnach soll eine Verletzung der Wohnsitzzuweisung "für die Betroffenen zu spürbaren Konsequenzen" führen.

Über die konkrete Ausgestaltung der Wohnsitzzuweisung bei der landesinternen Verteilung soll am 22. April 2016 mit den Ministerpräsidenten der Bundesländer eine Einigung erzielt werden.

Außerdem beschloss die Koalition, 100.000 zusätzliche Jobs für Asylbewerber aus Bundesmitteln zu schaffen. Ziel sei "eine niedrigschwellige Heranführung an den deutschen Arbeitsmarkt sowie das Angebot einer sinnvollen und gemeinnützigen Betätigung während des Asylverfahrens", so die Koalitionäre. Wenn Asylbewerber eine Ausbildung beginnen, sollen sie für die Dauer eine Duldung bekommen, die aber bei Abbruch sofort erlischt. Für einen Zeitraum von drei Jahren soll bei Asylbewerbern und Geduldeten gänzlich auf die Vorrangprüfung verzichtet werden. In Folge dessen ist in diesem Zeitraum auch eine Zulassung für eine Tätigkeit in der Leiharbeit möglich. Ablehnung oder Abbruch von Integrationsmaßnahmen ohne wichtigen Grund sollen jeweils zu Leistungseinschränkungen im Asylbewerberleistungsgesetz führen, heißt es in dem Papier.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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