Steuerzahlerbund lobt neue Regeln für Ex-Präsidenten und Altkanzler
Archivmeldung vom 22.03.2019
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 22.03.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch André OttDer Bund der Steuerzahler hat den Kompromiss zu den finanziellen Regeln für ehemalige Bundespräsidenten und Altkanzler gelobt. "Aus meiner Sicht stärken diese neuen Ausstattungs-Regeln sogar die Würde dieser höchsten Ämter", sagte Vereinspräsident Reiner Holznagel den Zeitungen der Funke-Mediengruppe.
Holznagel weiter: "Es ist richtig, dass in dieser Frage endlich gehandelt wird - wir haben schon immer gefordert, dass die Ausstattung von Alt-Bundespräsidenten und Altkanzlern auf ein angemessenes Maß begrenzt wird und eindeutigen Kriterien unterliegt, die im Zusammenhang mit dem vorherigen Amt stehen." Der Haushaltsausschuss hatte mit den Stimmen von CDU, CSU, SPD, FDP und Linke einen Beschluss gefasst, der die finanziellen Regeln für zukünftige Alt-Bundespräsidenten und Alt-Bundeskanzler verschärft. Unter anderem wird es zukünftigen Amtsträgern nicht mehr möglich sein, auf Staatskosten Großraumbüros zu unterhalten. Zuvor hatte der Bundesrechnungshof die finanzielle Ausstattung der ehemaligen Staatsoberhäupter und Regierungschefs heftig kritisiert.
Die Grünen sind hingegen mit dem Kompromiss nicht einverstanden - und wollen bald einen eigenen Gesetzentwurf vorlegen. "Wir wollen, dass die Altersversorgung und Amtsausstattung der Frauen und Männer, die in unserem Land höchste Staatsämter ausgeübt haben, auf einer transparenten, verbindlichen, gesetzlichen Grundlage aufbaut", sagte Britta Haßelmann, parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen im Bundestag, den Funke-Zeitungen. "Das sind wir unserer selbstbewussten Demokratie und dem Ansehen unserer höchsten Ämter schuldig." Der Beschluss im Haushaltsausschuss erfülle diese Anforderungen nicht, sagte Haßelmann. Die Grünen würden deshalb einen eigenen Gesetzentwurf vorlegen.
Quelle: dts Nachrichtenagentur